Fragen und Antworten

Diese Einreisebestimmungen gelten ab heute Montag

08.02.2021, 16:23 Uhr
· Online seit 08.02.2021, 05:53 Uhr
Für Reisende aus dem Ausland gelten ab heute in der Schweiz neue teils schärfere Regeln. Beispielsweise muss vor Abflug in die Schweiz ein negativer Test vorgelegt werden. In gewissen Fällen darf die Quarantäne verkürzt werden. Wir haben die Antworten zu den drängendsten Fragen.

Quelle: Keystone-SDA

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Ich war im Ausland und will in die Schweiz zurückkehren. Muss ich einen PCR-Test machen lassen?

Wer per Flugzeug oder aus einem Risikoland in die Schweiz einreist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.

Wer überprüft den negativen Test?

Wenn man per Flugzeug reist, überprüft das Bodenpersonal der Airline beim Check-in oder am Gate den PCR-Test. Wer keinen negativen Test vorlegen kann, wird nicht ins Flugzeug gelassen.

Kann ich meine Quarantäne verkürzen, wenn ich einen negativen PCR-Test vorlege?

Ja, der Bundesrat hat beschlossen, die Quarantäne-Zeit für Personen zu lockern, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten oder aus einem Risikoland kommen. Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, wenn am siebten Tag der Quarantäne ein PCR-Test negativ ausfällt. Zusätzlich ist eine Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde nötig. Diese Lockerung gilt auch für Kinder und gefährdete Personen.

Wer bezahlt die Kosten für den PCR-Test?

Will eine Person vorzeitig aus der Quarantäne entlassen werden, muss sie die Kosten für den dazu nötigen PCR-Test selber übernehmen.

Was muss man bei der Einreise sonst noch beachten?

Wer in die Schweiz einreisen will, muss ab Montag, 8. Februar, ein elektronisches Einreiseformulars ausfüllen. Dies gilt auch für Kinder und unmündige Personen. Das Formular ist hier abrufbar. Von der Regel ausgenommen sind Personen im regionalen Grenzverkehr.

Was ist, wenn ich das Formular fehlerhaft ausfülle?

Wer bei der Einreise in die Schweiz falsche Angaben macht, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen. Reist man ohne negativen Test ein, kostet dies 200 Franken.

Wer hat Einsicht in die Daten, die in diesem Formular erhoben werden?

Der Bund und der Kanton benötigen die Daten, um mögliche Ansteckungen rückverfolgen zu können. Hat sich eine mitreisende Person mit dem Coronavirus infiziert, können andere mögliche Infizierte gewarnt werden. Ausserdem können die kantonalen Stellen so überprüfen, welche Personen sich nach einer Einreise in Quarantäne begeben mussten.

Ich arbeite in Vorarlberg, was muss ich tun?

Pendler müssen sich – wie andere Einreisende auch – nun online registrieren und einmal pro Woche einen negativen Coronatest vorzeigen.

(red.)

veröffentlicht: 8. Februar 2021 05:53
aktualisiert: 8. Februar 2021 16:23
Quelle: PilatusToday

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