Die Vignette für 2024 ist seit dem 1. Dezember zum ersten Mal elektronisch für ein ganzes Jahr erhältlich. Spätestens ab Februar muss die neue E-Vignette – oder auch die klassische Klebevignette – am Fahrzeug angebracht sein, wenn man auf Nationalstrassen fährt.
Im Parlament war umstritten, wie die Kontrolle bei den E-Vignetten vonstattengehen soll. Man einigte sich schliesslich auf automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten, allerdings dürfen diese nur stichprobenartig stattfinden.
«Keine automatisierte Kontrolle»
Auf Anfrage schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, das für die Nationalstrassen zuständig ist, dass «der Einsatz von automatisierten Anlagen zur Kontrolle der E-Vignette ungeeignet ist».
Wenn noch Klebevignetten im Umlauf sind, würden so zu viele «falsche Alarme» ausgelöst. Simon Erny, Mediensprecher des BAZG sagt: «Es gibt derzeit keine automatisierte Kontrolle der E-Vignette.»
Umstrittene Nummernschild-Scanner
Ein weiteres Problem für automatische Kontrollen ist der Einsatz eines Nummernschild-Scanners. Dafür braucht es eine entsprechende rechtliche Grundlage. Im Kanton St.Gallen wird derzeit darüber diskutiert.
Rund die Hälfte aller Kantone hat aber bereits solche Scanner, auch wenn es immer wieder rechtliche Probleme gibt. So wurde zum Beispiel der Kanton Thurgau 2019 vom Bundesgericht zurückgepfiffen, erst mit dem revidierten Polizeigesetz vom November 2023 können diese Kontrollschild-Scanner wieder eingesetzt werden. Vorerst aber nur für Fahndungszwecke, bei Entführungen oder bei Suizidverdacht.
Bei den Scannern werden die Bilder bis aufs Nummernschild stark unkenntlich gemacht, gibt es nach einem automatischen Abgleich des Kontrollschildes mit mehreren Datenbanken keinen Treffer, muss das Bild gleich wieder gelöscht werden.
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So bleibt der Polizei aktuell nur ein Weg für die Kontrolle der Vignetten: Vor Ort. Bei Autobahnzubringern werden die Autos stichprobenartig kontrolliert.