Fragen und Antworten

«Ehe für alle» – wie geht es weiter?

27.09.2021, 16:31 Uhr
· Online seit 27.09.2021, 13:18 Uhr
Die «Ehe für alle» wurde am Sonntag vom Schweizer Stimmvolk deutlich angenommen. Wie aber geht es weiter? Ab wann können schwule und lesbische Paare heiraten? FM1Today fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
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Die Schweiz ist sich einig, alle Kantone sagen Ja zur «Ehe für alle». Damit ist die Schweiz das 29. Land, in dem Homosexuelle heiraten dürfen. Doch wie geht es weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten hat FM1Today für dich zusammengefasst:

Wann tritt die Ehe für alle in Kraft?

Die Umsetzung der Vorlage ist laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter auf den 1. Juli 2022 geplant. Man sei bemüht, die Vorlage so rasch wie möglich umzusetzen, sagt die Justizministerin.

Dürfen Homosexuelle auch in der Kirche heiraten?

Die «Ehe für alle» ist rein zivilrechtlich und betrifft nur den Staat. Die Kirchen entscheiden weiterhin alleine, wen sie trauen wollen und wen nicht. Speziell: Innerhalb der Kirchen gibt es grosse Differenzen bei diesem Thema. Der Vatikan lehnt eine Ehe für alle ab, zeitgleich kündigten die reformierten Landeskirchen an, auch Homosexuelle künftig trauen zu wollen.

Sind Reservationen beim Standesamt bereits möglich?

Auf Anfrage beim Standesamt der Stadt St.Gallen heisst es, dass bereits erste Anfragen eingegangen sind. Reservationen würden aber noch keine entgegengenommen. Dies passiere, sobald das Startdatum der Inkraftsetzung klar ist.

Wie geht es weiter mit der eingetragenen Partnerschaft?

Bislang stand homosexuellen Paaren nur die eingetragene Partnerschaft offen. Diese wird nun nicht mehr gebraucht und als Konsequenz abgeschafft. Wer heute in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann diese weiterführen oder mit einer gemeinsamen Erklärung in eine Ehe umwandeln.

Samenspende: Erfährt das Kind, wer sein leiblicher Vater ist?

Einer der umstrittensten Punkte im Abstimmungskampf: Verheiratete lesbische Frauen erhalten die Möglichkeit, mithilfe eines Samenspenders schwanger zu werden. Anders als bei einer privaten oder anonymen Samenspende im Ausland werden beide Frauen als Eltern anerkannt. Der Samenspender muss seinen Namen, seinen Wohnort und seinen Beruf in einer Datenbank hinterlegen. Dem Kind soll so ab dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit gegeben werden, den biologischen Vater zu finden.

Wie kommen Frauen jetzt an eine Samenspende?

Insgesamt gibt es in der Schweiz acht Kliniken, die Paaren bei Unfruchtbarkeit mittels Samenspende helfen, Eltern zu werden. Der Kinderwunsch ist bei vielen lesbischen Paaren gross. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, geht das Uni-Spital Basel davon aus, dass sie jährlich rund 100 lesbische Paare mit Kinderwunsch behandeln werden.

Wer kommt als Samenspender in Frage?

Das Gesetz schreibt eine grosse medizinische Sorgfalt bei der Auswahl des Samenspenders vor. Konkret kommen gesunde Männer im Alter von 20 bis 40 Jahren mit guter Spermienqualität infrage. Dabei achtet die behandelnde Ärtzin oder Arzt auf äusserliche Ähnlichkeiten zu den rechtlichen Eltern, wie zum Beispiel die Augenfarbe. Eine Auswahl wie in einem Katalog bleibt in der Schweiz verboten.

Kommt bald die Eizellenspende?

Weitaus realistischer ist die Chance, dass schon bald die Eizellenspende folgt. Bereits im Frühjahr reichte GLP-Nationalrätin Katja Christ einen Vorstoss ein, um die in der Schweiz weiterhin verbotene Methode zu legalisieren. Auch die zuständigen Kommissionen im Parlament hatten sich eigentlich schon vor Jahren dafür ausgesprochen, geschehen ist dann aber nichts. Das klare Bekenntnis der Schweiz zur «Ehe für alle» erhöht den Druck auf die Politik aber weiter.

Kommt jetzt die Leihmutterschaft?

Die Gegner der «Ehe für alle» haben während des Abstimmungskampfs immer wieder die «Salamitaktik» angesprochen und gefürchtet. Dies bedeutet, dass mit einer kleinen Forderung angefangen und später immer mehr verlangt wird. So wurde beispielsweise unter anderen von der SVP befürchtet, dass eine Leihmutterschaft erlaubt wird. Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz auf Verfassungsebene verboten. Geändert werden könnte diese nur durch eine Volksabstimmung mit Ständemehr. Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, weil die Würde der Leihmutter und des werdenden Kindes sowohl bei bezahlter als auch bei unbezahlter Leihmutterschaft nur schwerlich gewährleistet werden könne.

Ändert sich das Einbürgerungsverfahren für homosexuelle Paare?

Mit einer Schweizer Ehepartnerin oder einem Ehepartner wird die Einbürgerung für heterosexuelle Ausländer stark vereinfacht. Bald werden auch homosexuelle Paare von dieser Regelung profitieren. Das bedeutet: Das Einbürgerungsverfahren wird künftig schneller und günstiger.

Was wollen die Gegner der «Ehe für alle» jetzt tun?

Das Jugendkomitee gegen die Ehe für alle will eine Volksinitiative lancieren, wie die Luzerner Zeitung schreibt. Ein Verbot der Samenspende – nicht nur für homo-, sondern auch für heterosexuelle Paare – ist das Ziel. Die Initiative soll Anfang des kommenden Jahres gestartet werden, gab das Komitee bekannt.

(red.)

veröffentlicht: 27. September 2021 13:18
aktualisiert: 27. September 2021 16:31
Quelle: FM1Today

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