Einheimische Fische und Krebse sind stärker gefährdet
(agl) Insgesamt sind im Anhang 1 der Fischereiverordnung neu 75 einheimische Fisch- und Krebsarten aufgeführt. Nur 14 von ihnen gelten laut einer Mitteilung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) als nicht gefährdet. In vielen Fällen steigt die Gefährdungssituation an, bei zehn Arten ist der Bestand gar zurückgegangen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch beschlossen, dass 25 Arten einen neuen Gefährdungsstatus in der Verordnung erhalten.
Neu sind 16 Arten vom Aussterben bedroht, 10 Arten sind stark gefährdet, 12 sind gefährdet und 9 Arten sind potenziell gefährdet. Hier seien die Kantone gefordert, schreibt das Bundesamt für Umwelt weiter. Laut der Fischereiverordnung müssen sie zusätzliche Anstrengungen zum Schutz von Arten unternehmen, deren Gefährdungsstatus sich verschlechtert hat. Im Falle von fünf Arten gibt es dabei künftig mehr finanzielle Unterstützung vom Bund: Für den Aal, die Doubsforelle, die Äsche und zwei auf der Alpensüdseite vorkommende Arten von Rotaugen.