Coronavirus

Entschädigung: Bar- und Clubbetreiber reagieren auf Stehverbot

20.10.2020, 14:13 Uhr
· Online seit 20.10.2020, 14:04 Uhr
Für die Betreiber von Clubs und Bars bedeutet der Entscheid des Bundes faktisch die Schliessung ihrer Lokale. Nun fordern sie eine Entschädigung für die Fixkosten und eine Lösung bei den Mieten.
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(rwa) Die Bar und Club Kommission Bern (Buck) habe grosses Verständnis dafür, dass der Kanton Bern und der Bund auf die steigenden Ansteckungszahlen reagieren muss. «Unsere Gesundheit und die Vermeidung eines zweiten Lockdowns haben oberste Priorität», wird Co-Präsident Tom Berger in einer Mitteilung vom Dienstag zitiert. Mit dem Verbot der stehenden Konsumation habe der Bund jedoch de facto alle Bars, Clubs und Konzertlokale geschlossen.

Die sitzende Konsumation und die Limite auf 100 Personen pro Raum verunmöglichten jeden wirtschaftlichen Betrieb, betont die Buck. Neben den Einschränkungen sei auch der Personalaufwand zur Durchsetzung der Maskenpflicht enorm.

Die Buck fordert nun eine Entschädigung für die Fixkosten der Betriebe – analog der Regelung im Kanton Genf. Auch müsse eine Lösung für die Mieten gefunden werden, die über geplanten Massnahmen im Geschäftsmietengesetz hinausgingen. Zudem gelte es die Entschädigung für Kulturunternehmen rasch umzusetzen. In die gleiche Kerbe schlägt die Bar und Club Kommission Zürich. Sie verlangt in einer Mitteilung, dass 80 Prozent und nicht wie bisher die Hälfte des entstandenen Schadens ausbezahlt wird.

veröffentlicht: 20. Oktober 2020 14:04
aktualisiert: 20. Oktober 2020 14:13
Quelle: CH Media

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