Corona-Quarantäne

Es drohen Zwangsferien und Lohnkürzungen – Unia fordert Arbeitnehmerschutz

18.03.2020, 10:56 Uhr
· Online seit 18.03.2020, 05:47 Uhr
Die Schweiz steht still, Restaurants, Coiffeursalons und Läden sind geschlossen und damit haben seit Dienstagmorgen viele Angestellte «Zwangsferien». Sie fürchten Entlassungen, Lohnkürzungen und Pflicht-Ferienabbau. Gewerkschaften bezeichnen dies als rechtswidrig, eine Arbeitsrechts-Expertin fordert gegenseitiges Entgegenkommen.
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Das Zauberwort heisst Kurzarbeitsentschädigung. «Wenn sich ein Unternehmen für Kurzarbeitsentschädigung anmeldet, geht es sozusagen zum Stempeln aufs RAV», sagt Unia-Sprecher Serge Gnos. Dadurch kann es die Löhne seiner Mitarbeitenden weiterhin zahlen, ohne riesige Verluste einzufahren.

Dürfen Arbeitnehmende zu Ferien gezwungen werden?

Viele Restaurants und Geschäfte, die nun schliessen müssen, sind kleine Betriebe, die keine Erfahrung mit solch aussergewöhnlichen Situationen und kein Fachwissen in diesem Bereich haben. Entsprechend ist die Situation auch für Arbeitgeber schwierig.

«Wir haben schon von vielen Arbeitnehmenden gehört, die nun zu Ferien gezwungen werden, temporäre Arbeitnehmende werden entlassen und jene, die im Stundenlohn arbeiten, werden nicht mehr aufgeboten», sagt Serge Gnos. Das sei unfair bis illegal. «Ferien dienen der Erholung, Zwangsferien können also nicht verordnet werden, das ist inakzeptabel.»

Ganz so einfach findet das Isabelle Wildhaber, Arbeitsrechts-Expertin an der Universität St.Gallen, nicht. «Wir sind in einer aussergewöhnlichen Situation, auf die man im Gesetz nicht einfach eine Lösung findet», sagt sie. Mit einer vergleichbaren Situation hat sich die Rechtssprechung noch nie befassen müssen. «Allerdings steht im Gesetz, dass der Arbeitgeber beim Zeitpunkt der Ferien auf Wünsche des Arbeitnehmers Rücksicht nimmt», sagt Wildhaber, «allerdings nur soweit dies mit den Interessen des Betriebs vereinbart ist.»

In der jetzigen Corona-Ausnahmesituation könnte ein Gericht durchaus finden, dass wichtige und unvorhersehbare betriebliche Gründe vorliegen, die «Zwangsferien» für Arbeitnehmer aufgrund der Ausnahmesituation billigen.

Ein Arbeitnehmer hat allerdings von Gesetzes wegen jedes Jahr nur vier Wochen Ferien. Muss er diese auf Verordnung des Arbeitgebers nun beziehen, sind sie bis zum 19. April, bis zu dem Datum an dem der schweizweite Lockdown gilt, aufgebraucht. Was also, wenn auch danach das öffentliche Leben weiterhin stillsteht? «Das kann durchaus zum Problem werden», sagt die Expertin. 

Politik muss Grundlage schaffen, Kantone müssen sie einfach umsetzbar machen

Die Unia fordert vom Bund und von den Kantonen eine rasche Lösung und Antworten auf die offenen Fragen. «Die Politik muss eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Unternehmen keinen wirtschaftlichen Schaden von einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmenden davontragen», sagt Gnos. Temporärangestellte und Stundenlöhner sollen ein Durchschnittsgehalt erhalten, Angestellten darf nicht gekündigt werden.

Für die einfache Umsetzung einer Ausnahmeregelung sind die Kantone zuständig. Diese sollen eine einfache Möglichkeit bieten, damit sich Unternehmen für die Kurzarbeitsentschädigung anmelden können – zum Schutz der Arbeitnehmenden.

Stundenlöhner sind teilweise nur wenig geschützt

Gemäss Arbeitsrechts-Expertin kommt es bei Temporärangestellten und Stundenlöhnern sehr auf die konkrete vertragliche Regelung an. «Wer rein auf Abruf arbeitet, der ist wenig geschützt», sagt Isabelle Wildhaber.

So oder so soll man mit dem Arbeitgeber aber ins Gespräch treten. Vor allem bei kleineren Unternehmen ist Kulanz und ein Miteinander gefragt, denn die bevorstehende Zeit wird für alle Seiten zu einer Herausforderung.

«Unternehmen müssen sich für Angestellte einsetzen»

Gesetze und Versprechen der Politik nützen aber nur etwas, wenn die Unternehmen von ihnen Gebrauch machen. «Die Unternehmen müssen die Kurzarbeitsentschädigung beantragen, um ihre Arbeitnehmenden zu schützen, ihr Engagement ist also ebenfalls gefordert», sagt der Unia-Sprecher. Ansonsten sei die ganze Übung für die Katz.

Seco verspricht Hilfe und einfache Lösungen

Das Amt für Wirtschaft Seco hat Soforthilfe für betroffene Unternehmen versprochen und vorerst acht Milliarden Franken gesprochen. «Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Mit der Kurzarbeit steht dem Bund ein wirksames Instrument bereit, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen», schreibt das Seco auf seiner Website. Von der Soforthilfe sollen auch Härtefälle profitieren, die nicht von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren können und Unternehmen, die mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.

Trotzdem bleiben für Unternehmen, aber auch für Arbeitnehmende noch viele Fragen offen. Diese sollen so rasch wie möglich geklärt werden, wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Montag sagte.

veröffentlicht: 18. März 2020 05:47
aktualisiert: 18. März 2020 10:56
Quelle: FM1Today

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