Wirtschaft

Finanzmarktaufsicht rügt Julius Bär für schwere Mängel bei Bekämpfung von Geldwäscherei

20.02.2020, 07:54 Uhr
· Online seit 20.02.2020, 07:54 Uhr
Eine Prüfung der Finanzmarktaufsicht (Finma) hat bei der Bank Julius Bär schwere Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäscherei zutage gefördert. Zwischen 2009 und 2018 hat die Bank gegen die Sorgfaltspflichten verstossen.
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(rwa) Im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den staatlichen venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela (PDVSA) und dem internationalen Fussballverband Fifa hat die Finma bei mehreren Schweizer Banken abgeklärt, ob die Regeln zur Geldwäschereibekämpfung eingehalten worden sind.

Im Falle der Bank Julius Bär hat die Finma festgestellt, dass es zwischen 2009 und 2018 zu schweren, systematischen Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung gekommen sei. Konkret hielt die Bank Sorgfaltspflichten nicht ein und verstiess gegen Meldepflichten, wie die Finma am Donnerstag mitteilte. Demnach waren alle der 70 ausgewählten Geschäftsbeziehungen und die überwiegende Mehrzahl der 150 geprüften Transaktionsstichproben zu beanstanden.

Warnzeichen für Geldwäscherei ignoriert

Konkret klärte die Bank die Identität von Kunden sowie den Zweck und die Hintergründe ihrer Geschäftsbeziehungen ungenügend ab. So fehlten häufig die Angaben dazu, wie einzelne Kunden zu ihrem Vermögen gekommen waren. Auch seien Transaktionen zu wenig konsequent überwacht und ungenügend hinterfragt worden, kritisiert die Finma. Dies auch zu einem Zeitpunkt, als Julius Bär klare Warnsignale für Geldwäscherei gehabt haben müsse.

Begünstigt haben diese Verfehlungen laut Finma auch organisatorische Mängel und Fehlanreize. Das Vergütungsmodell der Bank habe ausschliesslich monetäre Aspekte berücksichtigt, aber nur sehr punktuell die Einhaltung der Regeln oder das Risikomanagement, kritisiert die Finma.

Keine Einzelfälle

Die festgestellten Verfehlungen beschränkten sich auch nicht auf einzelne Kundenberater. Die Finma ortet eine mangelhafte Compliance- und Risikokultur, in der den notwendigen Pflichten nicht das erforderliche Gewicht beigemessen worden seien.

Die Finma hat die Bank angewiesen, eine Reihe von Massnahmen zu treffen, um ihren geldwäschereirechtlichen Pflichten nachzukommen. Konkret muss Julius Bär etwa die Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen, damit keine Anreize mehr bestehen, unter Inkaufnahme unangemessener Risiken möglichst hohe Erträge zu erzielen. Bis die Bank diese Massnahmen umgesetzt hat, darf sie bedeutende Akquisitionen von Firmen nicht mehr durchführen.

In einer Mitteilung anerkennt Julius Bär die Mängel in der Geldwäschereibekämpfung. Bereits im Verlauf der Untersuchung durch die Finma seien umfassende Massnahmen ergriffen worden.

veröffentlicht: 20. Februar 2020 07:54
aktualisiert: 20. Februar 2020 07:54
Quelle: CH Media

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