Freddy Nock ist nicht mehr in Sicherheitshaft
Vor einer Woche hat das Bezirksgericht Zofingen den Hochseilartist Freddy Nock wegen versuchter vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren. Nock wurde direkt aus dem Gerichtssaal für die Dauer von drei Monaten auf Antrag des Staatsanwalts in Sicherheitshaft gebracht. Gemäss Bezirksgericht bestand Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr.
Freddy Nocks Beschwerde gut geheissen
Freddy Nock erliess nach diesem Urteil Beschwerde beim Aargauer Obergericht betreffend der angeordneten Sicherheitshaft. Die Beschwerdekammer des Obergerichts hat jetzt entschieden, dass bei Nock keine Flucht- und Wiederholungsgefahr besteht. Folglich darf der verurteilte Hochseilartist das Sicherheitsgefängnis wieder verlassen.
Das Gerichtsurteil jedoch bleibt. Nock muss total 10 Monate absitzen. Für die restlichen 20 Monate gewährte ihm das Bezirksgericht Zofingen den bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Gemäss Urteil: Nock wollte Ehefrau ersticken
Nock hatte gemäss Urteil versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Kissen zu ersticken. Er habe die Frau aufs Bett geworfen und das Kissen mit beiden Händen auf den Kopf der Frau gedrückt, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Diese habe sich leblos gestellt, daher sei nichts Schlimmeres geschehen.
Es habe Erstickungsgefahr bestanden. Nock habe erst von der Frau abgelassen, als sich diese nicht mehr gewehrt habe. Die Frau habe keine Abwehrchance gehabt, denn Nock sei ein «durchtrainierter Extremsportler». Die Frau habe von Beginn an widerspruchsfrei ausgesagt und keine pauschalen Beschuldigungen erhoben. Auch habe sie die Tat nicht erfunden. Die Aussagen des Opfers seien «glaubhaft und authentisch». Daran bestehe kein Zweifel, hiess es bei der Begründung des Urteils.
Das Bezirksgericht sprach Nock von den Vorwürfen der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung frei.