Wirtschaft

Geldwäschereiverdacht nicht abgeklärt: Finma rügt Genfer Privatbank

24.09.2020, 12:31 Uhr
· Online seit 24.09.2020, 12:26 Uhr
Weil sie den erheblichen Vermögenszuwachs eines wichtigen Kunden aus Angola nicht abgeklärt hat, erteilt die Eidgenössische Bankenaufsicht (Finma) der Genfer Privatbank SYZ eine Rüge. Diese hat bereits reagiert.
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(sat) Die Bank habe Fragen, die einen Verdacht hätten aufkommen lassen müssen, «nicht angemessen geklärt, obwohl der Kunde als Person mit Verbindungen zu politisch exponierten Personen identifiziert» worden sei, teilt die Finma am Donnerstag mit. Darüber hinaus sei die Bank ihren Verpflichtungen zur Aufklärung risikoreicher Transaktionen nicht nachgekommen. Die Geldflüsse bewegten sich laut Finma teilweise im zweistelligen Millionenbereich.

Die Finma anerkennt aber, dass die Bank ihrer Meldepflicht nachkam. Dies ermöglichte laut Mitteilung in dem Fall damit auch Strafermittlungen. Der Fall unterstreicht laut Finma denn auch die Bedeutung der Berichterstattung in der Geldwäsche-Prävention. Kunden mit Geldern aus zweifelhafter Herkunft müssten damit rechnen, bei Behörden in der Schweiz gemeldet zu werden.

Bank beschliesst Verbesserungen

Die Bank messe der Einhaltung ihrer Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen «grösste Bedeutung bei», schreibt SYZ am Donnerstag in einer Stellungnahme. Leider hätten sich die eingerichteten Verfahren für eine bestimmte Geschäftsbeziehung jedoch als unzureichend erwiesen. Und weiter: «Wir möchten jedoch betonen, dass dieser Entscheid keine Kritik an den allgemeinen Kontrollsystemen innerhalb der Bank darstellt», so die Genfer Privatbank.

Zudem betont SYZ, dass die Finma ja anerkenne, dass die Bank ihren gesetzlichen Kommunikationspflichten auch im nun gerügten Fall nachgekommen ist und «spontan eine Reihe von geeigneten Massnahmen» zur Verbesserung der bestehenden Systeme ergriffen habe.

veröffentlicht: 24. September 2020 12:26
aktualisiert: 24. September 2020 12:31
Quelle: CH Media

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