Gelockerte Arbeitsbedingungen von Gesundheitspersonal stösst auf Kritik
Ärzte, Pflegefachkräfte und anderes Gesundheitspersonal müssen sich wegen der Corona-Krise auf viel Arbeit einstellen. Weil das Personal knapp ist, hat der Bundesrat entschieden, dass die vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten vorübergehend aufgehoben werden.
Konkret gilt dies für «Spitalabteilungen, die infolge der COVID-19-Erkrankungen eine massive Zunahme der Arbeit erfahren», wie es in der Verordnung heisst. Die Arbeitgeber müssten aber weiterhin dafür sorgen, dass den Arbeitnehmenden «ausreichende Ruhezeiten» gewährt werden. Der Entscheid fiel bereits am Freitag.
Mit dieser Massnahme will der Bund den Spitälern und Kliniken soweit möglich Flexibilität geben. Das Personal sei knapp, sagt Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit am Samstag vor den Medien. Denn es gebe auch beim Gesundheitspersonal viele Personen, für die das Corona-Virus besonders gefährlich sei - etwa, weil sie an Bluthochdruck leiden.
Der Bundesrat kam mit seinem Entscheid einer Bitte einzelner Kantone nach, wie Boris Zürcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft sagte. Er betonte, die Vorgesetzten müssten nach wie vor für den Schutz der Gesundheit ihres Personal zu sorgen. Auch Koch sagte: «Selbstverständlich machen die Spitäler alles, um das Personal zu schützen.»
Pflegeverband interveniert bei den Behörden
Harsche Kritik kommt indes von der Gewerkschaft VPOD. «Der Bundesrat schickt das Gesundheitspersonal in die Krankheit», kritisiert sie. Das bestehende Arbeitsgesetz ermöglicht ihrer Ansicht nach schon heute in Notsituationen genügend Flexibilität. «Die Einhaltung der minimalen Pausen und Ruhezeiten sind Grundvoraussetzung für eine sichere Pflege.»
Zurückhaltender äussert sich Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Pflegefachverbands SBK. «Eine Verschlechterung akzeptieren wir sicher nicht. Aber wir müssen zuerst mit den Verantwortlichen abklären, was genau gemeint ist.»
Der Verband sei bereits daran, schriftlich bei den Behörden zu intervenieren. Unklar sei etwa, was mit den geleisteten Überstunden geschehe. Dass mehr gearbeitet werden müsse, sei klar: «Wir sind in einer Notsituation.» Gleichzeitig müsse der Arbeitnehmerschutz vollumfänglich gewährleistet sein.