In dem Rechtsstreit gegen die Schweiz sah der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die 32-jährige Mittelstreckenläuferin als diskriminiert an, wie der Gerichtshof am Dienstag bekannt gab.
Die Schweizer Justiz hatte 2020 eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (TAS) bestätigt, die eine Regelung des Internationalen Leichtathletikverbands für gültig erklärt hatte. Gemäss den Vorgaben musste die hyperandrogene Athletin und zweifache Olympiasiegerin im 800-Meter-Lauf eine Hormonbehandlung zur Senkung ihres Testosteronspiegels einnehmen, wenn sie auf ihrer Strecke antreten will.
Semenya gewann im letzten Jahrzehnt an den Olympischen Spielen, Weltmeisterschaften und weiteren Wettbewerben zahlreiche Goldmedaillen über 400, 800 und 1500 Meter.
(sda/log)