Erst danach wäre die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens möglich. Das erklärte der Präsident der Gerichtskommission, FDP-Ständerat Andrea Caroni (AR), am frühen Mittwochabend vor den Bundeshausmedien. Die Gerichtskommission müsse sich streng an Fakten und Gesetz halten und ein faires und rechtsstaatliches Verfahren garantieren.
Gemäss ihren eigenen Handlungsgrundsätzen müsse sie bei Feststellungen, welche die fachliche und persönliche Eignung des Bundesanwalts ernsthaft in Frage stellen, von Amtes wegen über die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahren entscheiden, sagte Caroni. Vor dem Entscheid über eine solche Verfahrenseröffnung müsse die Kommission zwingend die betroffene Person anhören.
Rechtsstaatliches Verfahren
Voraussichtlich im Anschluss an diese Anhörung wird die Gerichtskommission über die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens entscheiden. Eröffnet würde ein solches Verfahren gemäss den Handlungsgrundsätzen dann, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren hat.
An dieses Verfahren werde sich die Kommission halten, erklärte Caroni. Er erinnerte daran, dass auch sie dem Willkürverbot unterliegt und dass Lauber Anspruch auf alle rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien hat. Ob die gegen Lauber vorliegenden Vorwürfe inhaltlich ausreichen würden für ein Amtsenthebungsverfahren, sagte Caroni nicht. Es wäre das erste Mal, dass ein solches durchgeführt würde. Über eine Amtsenthebung müsste die Bundesversammlung entscheiden.
Umstrittene Wiederwahl
Diese hatte Lauber im vergangenen Herbst im Amt bestätigt. Die Wiederwahl war heftig umstritten gewesen. Grund dafür waren nicht dokumentierte Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino zu einem Zeitpunkt, in dem die Bundesanwaltschaft verschiedene Verfahren gegen den Weltfussballverband führte. Die Gerichtskommission hatte sich damals gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen.
Die Ausgangslage ist heute nicht mehr die Gleiche. Ein von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) durchgeführtes Disziplinarverfahren ist inzwischen zu einem vernichtenden Urteil gekommen. In ihrem im März veröffentlichten Bericht wirft sie Lauber vor, verschiedene Amtspflichten verletzt zu haben.
Schwere Vorwürfe
Er habe mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert, so die Einschätzung der Aufsichtsbehörde. Zudem zeige sich der Bundesanwalt uneinsichtig, und er habe im Kern ein falsches Berufsverständnis. In der Summe seien dies erhebliche Pflichtverletzungen. Gegen die von der AB-BA ausgesprochene Lohnkürzung hat Lauber Beschwerde erhoben. Er bestreitet die Disziplinarverfügung auch inhaltlich.
Ende April verjährte nach jahrelangen schleppenden Ermittlungen der «Sommermärchen-Prozesses» um dubiose Zahlungen an den katarischen Funktionär und ehemaligen Fifa-Vizepräsidenten Mohammed bin Hammam vor der Vergabe der Fussball-WM an Deutschland 2006, eines der wichtigsten Verfahren im Fifa-Komplex.
Das dürfte Lauber weiteren Rückhalt gekostet haben. Bei seiner Wiederwahl hatten seine Fürsprecher nämlich argumentiert, dass nur mit Kontinuität an der Spitze der Bundesanwaltschaft Verjährungen verhindert werden könnten.
Wegen der dubiosen Kontakte zu Fifa-Funktionären ist der oberste Schweizer Strafverfolger nun selber zur Hypothek für die Verfahren geworden.