Ständerat

Gesundheitskommission will säumige Prämienzahlende entlasten

15.06.2020, 16:19 Uhr
· Online seit 15.06.2020, 16:10 Uhr
Die Kommission veröffentlichte eine Vernehmlassung, nach der junge Erwachsene nicht mehr für versäumte Zahlungen in ihrer Minderjährigkeit haften sollen. Die «schwarzen Listen» sollen abgeschafft werden.
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Wenn Versicherte ihre Prämien und Kostenbeteiligungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht bezahlen und nach dem Betreibungsverfahren ein Verlustschein ausgestellt wird, vergütet der Kanton dem Versicherer derzeit 85 Prozent der ausstehenden Forderungen. Geht es nach der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), hat sich diese Regelung im Grossen und Ganzen bewährt. Sie soll jedoch in verschiedenen Punkten verbessert werden.

Mit ihrem am Montag eingereichten Vorentwurf will die SGK das Verfahren bei Nichtbezahlen von Prämien und Kostenbeteiligungen verbessern. Junge Erwachsene sollen nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind. Die Krankenversicherer sollen die säumigen Versicherten höchstens viermal pro Jahr betreiben dürfen. Kantone, die 90 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherer übernehmen, sollen neu die Verlustscheine übernehmen und selbst bewirtschaften können.

Schwarze Liste als Gefahr für Ärmere

Die Kommission stellt auch die sogenannten «schwarzen Listen» in Frage. Wer auf einer solchen Liste steht, wird nur noch im Notfall behandelt. Die SGK fordert nun, dass die Kantone keine «schwarzen Listen» mehr führen sollen. Sie erachtet es als Risiko, wenn die medizinische Grundversorgung von wirtschaftlich und sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen gefährdet wird.

Der Ständerat stimmte in der aktuellen Sommersession für ein alternatives Modell zu den «schwarzen Listen». Fortan sollen Versicherte, für die wegen nicht bezahlter Prämien und Kostenbeteiligungen ein Verlustschein ausgestellt wurde, in einer Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer versichert werden.

(sku)

veröffentlicht: 15. Juni 2020 16:10
aktualisiert: 15. Juni 2020 16:19
Quelle: CH Media

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