Glarner Apotheken dürfen neu gegen das Coronavirus impfen
Der Regierungsrat hat die Anpassung der Verordnung am Dienstag genehmigt, wie er mitteilte. Auch wenn im Kanton Glarus aktuell nur eine einzige Apotheke Impfungen anbiete, solle doch die Möglichkeit dazu geschaffen werden, schrieb die Exekutive.
Hintergrund ist eine Änderung der Vergeltung von Impfungen durch den Bund. Dieser übernimmt seit dem 1. Februar diesen Jahres neu auch die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker.
Impfungen in der Apotheke sind im Kanton Glarus aber nichts Neues. Schon heute können Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe von Impfungen auch ohne ärztliche Verschreibung bei gesunden Personen ab 16 Jahren durchführen.
Erlaubt sind Impfungen gegen Grippe, Frühsommer-Meningoenzephalitis und Folgeimpfungen gegen Hepatitis. Um die dazu notwendige Bewilligung des Kantons zu erhalten, müssen Apothekerinnen und Apotheker eine ausreichende fachliche Aus- und Weiterbildung vorweisen und über eine geeignete Infrastruktur verfügen.