Bundesrat

Gottesdienste ab 28. Mai wieder möglich ++ gesetzliche Grundlage für Tracing-App

20.05.2020, 17:01 Uhr
· Online seit 20.05.2020, 14:25 Uhr
Der Bundesrat erlaubt religiöse Feiern früher als erlaubt und verabschiedet eine gesetzliche Grundlage für Corona-App. Zudem wird die Arbeitslosenversicherung mit 14,2 Milliarden Franken vom Bund unterstützt, um einer Verschuldung am Ende des Jahres zu umgehen.

Quelle: CH Media Video Unit

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Gottesdienste sind ab dem 28. Mai wieder erlaubt – eine Woche früher als gedacht. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch entschieden. «Es gibt einen Bedarf, gemeinsam Gottesdienste zu feiern», sagte Alain Berset an der Medienkonferenz. Die Glaubengemeinschaften erhalten nun eine Woche Zeit um Schutzkonzepte zu erarbeiten. Dabei sollen sie insbesondere die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherstellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat laut Bundesrat bereits ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept erstellt.

Bundesrat schafft gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App

Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das Bundesamt für Gesundheit die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, mit dem Infektionsketten nachverfolgt werden.

Die Nutzung der App ist freiwillig. Die bearbeiteten Daten dürfen einzig für die Benachrichtigung von Personen verwendet werden, wenn diese möglicherweise dem Virus ausgesetzt waren. Die App wird ausschliesslich zur Bekämpfung des Coronavirus eingesetzt. Der Rollout der App für die breite Bevölkerung wird Ende Juni erwartet. Das Parlament wird darüber in der Sommersession entscheiden.

14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung

Derzeit sind 37 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz in Kurzarbeit – insgesamt haben die Unternehmen Anträge für 1,94 Millionen Personen gestellt. Diese Zahlen seien historisch, sagte Parmelin. Das habe auch Folgen für die Arbeitslosenversicherung, aus deren Kassen die Kurzarbeit bezahlt wird: Ohne stützende Massnahmen sei bis Ende Jahr mit einem Loch von 16 Milliarden Franken zu rechnen, so der Bundesrat. Er will deshalb, dass der Bund die Kosten für die Kurzarbeitsentschädigung im laufenden Jahr einschiesst. Ein Nachtragskredit von 14,2 Milliarden Franken soll dem Parlament unterbreitet werden.

Weiter verschärfte der Bundesrat die Bestimmungen über die Kurzarbeit. Neu dürfen Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung oder Inhaber einer Firma keine Kurzarbeitsentschädigung mehr beziehen. Auch bei Lernenden fällt ab Ende Mai die Entschädigung weg. Lernende sollen wieder normal eingesetzt werden.

Übliche Arbeits- und Ruhezeiten für Spitalpersonal

Ferner hat der Bundesrat beschlossen, dass ab Anfang Juni für das Spitalpersonal wieder die gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten gelten – da sich die Situation in den meisten Spitalabteilungen inzwischen normalisiert habe.

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veröffentlicht: 20. Mai 2020 14:25
aktualisiert: 20. Mai 2020 17:01
Quelle: CH Media

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