Schweiz

Grundversorgungsgüter dürfen weiterhin nachts und am Sonntag transportiert werden

Wirtschaft

Grundversorgungsgüter dürfen weiterhin nachts und am Sonntag transportiert werden

30.04.2020, 20:29 Uhr
· Online seit 30.04.2020, 17:53 Uhr
Versorgungsrelevante Güter und Güter des täglichen Bedarfs sind beim Transport vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen. Diese Verfügung bleibt vorerst bis am 2. Juni bestehen.
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Obwohl sich eine Entspannung der Versorgungslage abzeichne, sei es im Moment schwer vorhersehbar, wie sich die Situation in den nächsten Wochen nach den Lockerungen der Massnahmen entwickeln werde, schreibt das Bundesamt für Strassen Astra in der Verfügung. Erneute Engpässe könnten nicht ausgeschlossen werden, auch im Hinblick auf grössere Einkaufsvolumen im Vorfeld von Feiertagen wie Auffahrt und Pfingsten.

Aus diesem Grund verlängern das Bundesamt für Strassen und die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL) die Ausnahmeregelung vom 19. März, die den Transport versorgungsrelevanter Güter in der Nacht und am Sonntag erlaubt. Die Unternehmen benötigen für den Transport jedoch eine Bestätigung der WL.  

(agl)   

veröffentlicht: 30. April 2020 17:53
aktualisiert: 30. April 2020 20:29
Quelle: CH Media

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