Zweite Welle

Härtefälle: Bundesrat will 1,5 Milliarden Franken zusätzlich

11.12.2020, 15:45 Uhr
· Online seit 11.12.2020, 15:38 Uhr
Der Bundesrat will die Hilfe für Härtefälle um 1,5 auf 2,5 Milliarden Franken aufstocken. Ausserdem beantragt er das Recht, die Bedingungen in eigener Kompetenz ändern zu können.
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Der Bundesrat will die verschärften Massnahmen mit einer Ausweitung der Hilfe für wirtschaftliche Härtefälle begleiten. Dies erklärte Bundesrat Ueli Maurer am Freitag vor den Medien in Bern. Die Mittel sollen von einer auf 2,5 Milliarden Franken aufgestockt werden, ausserdem will der Bundesrat vom Parlament die Kompetenz erhalten, die Anspruchskriterien bei Bedarf in eigener Kompetenz aufzuweichen.

Die Hälfte der zusätzlichen 1,5 Milliarden sollen Bund und Kantone gemeinsam aufbringen, wobei die Kantone einen Drittel der 750 Millionen Franken aufbringen sollen. Dies bedeute auch, dass die Kantone mehr Geld aufwenden müssten, sagte Maurer.

Weitere 750 Millionen Franken will der Bundesrat notfalls als Zusatzbeiträge an die kantonalen Härtefallmassnahmen einschiessen können. Der Bundesrat will damit gezielt Kantone unterstützen, die bereits stark von Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie betroffen sind.

Mehr Handlungsspielraum für Massnahmen

Zum anderen will der Bundesrat schnell reagieren können, wenn sich die Lage ungünstig entwickelt: Das Parlament soll der Landesregierung erlauben, die Anspruchvoraussetzungen für die Härtefallhilfen wenn nötig zu lockern. Dies käme dann zum Einsatz, wenn ein Betrieb, etwa im Falle eines erneuten Shutdowns, für mehrere Wochen schliessen müsste.

Für die Gastrobranche werde man möglicherweise eine Branchenlösung finden müssen, sagte Maurer. «Jedes Gesuch einzeln zu beurteilen, wird für die Kantone nicht möglich sein.» Hier seien aber weitere Abklärungen mit den Kantonen nötig. Die Beiträge seien im Entwurf des Bundesrates rückwirkend auf 1. November festgesetzt.

Schliesslich will der Bundesrat neben den Kulturunternehmen nun auch den Kulturschaffenden erlauben, Gesuche für Ausfallentschädigungen einzureichen. Mehrkosten verursache dies nicht, so Maurer: Entschädigungen an die Kulturschaffenden würden aus einem bestehenden 100-Millionen-Kredit für die Kulturunternehmen ausbezahlt.

Schuldenberg unvermeidlich

Der Bund müsse deshalb weiter Schulden machen, erklärte Maurer. Er gehe derzeit von einem zu tilgenden Betrag von 25 bis 30 Milliarden Franken aus, dies bei einem Budget, das voraussichtlich erst ab 2024 wieder ausgeglichen sein werde. Er halte am Ziel fest, dies ohne Steuererhöhungen zu schaffen. Man werde aber erst in einigen Monaten entsprechende Vorschläge machen können, wenn man einen Überblick über die tatsächlichen finanziellen Folgen habe.

Das Parlament soll die Änderungen am Covid-19-Gesetz noch in der laufenden Session beschliessen, so der Antrag des Bundesrates.

(wap)

veröffentlicht: 11. Dezember 2020 15:38
aktualisiert: 11. Dezember 2020 15:45
Quelle: CH Media

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