Schweiz

Hausbesitzer sollen einfacher gegen Hausbesetzer vorgehen können

02.09.2020, 12:19 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 11:53 Uhr
Der Bundesrat will die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen verbessern. Darum schlägt er einige Gesetzesanpassungen vor.
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Hausbesetzungen geben immer wieder zu reden. Wenn Aktivisten und Aktivistinnen Liegenschaften besetzen und es nicht zu einer Lösung mit den Grundstückbesitzern kommt, wird oft prozessiert. Und da das Parlament der Meinung war, dass man die Position der Besitzer verbessern müsse, hat der Bundesrat nun am Mittwoch einige Gesetzesanpassungen beschlossen und in die Vernehmlassung geschickt.

Die wohl wichtigste Änderung: Klagewillige Besitzer müssen künftig die Identität der Hausbesetzer nicht mehr kennen. So sollen laut dem Bundesrat «prozessuale Hindernisse abgebaut werden.» Ebenfalls wird genau definiert, ab wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Besitzer Selbsthilfe ausüben und unmittelbar gegen die Hausbesetzer vorgehen können. Diese startet ab dem Zeitpunkt, ab dem der Besitzer Kenntnis von der Besetzung hat, oder ab dem er «bei gebotener Sorgfalt» davon hätte erfahren können. Auf eine fixe Stundenfrist, innert welcher der Besitzer handeln muss, will der Bundesrat hingegen verzichten. Diese flexible Regelung soll im Einzelfall eine angemessene Lösung ermöglichen.

Die nun angedachten Änderungen gehen zurück auf eine Motion von Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD). Er bemängelte unter anderem, dass die Rechtsprechung vorsehe, dass wenn ein Hausbesitzer nicht innert einer engen Frist auf die Besetzung reagiere, er das Recht, sich der Liegenschaft wieder zu bemächtigen, nicht mehr geltend machen könne. Der Bundesrat beantragte damals die Ablehnung die Motion. Eine deutliche Mehrheit des Nationalrats folgte aber der Argumentation des Motionärs.

(mg)

veröffentlicht: 2. September 2020 11:53
aktualisiert: 2. September 2020 12:19
Quelle: CH Media

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