Hotspot Ostschweiz: Maskenpflicht in Graubünden, Zuwarten im Thurgau
Nachdem die Ostschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz angesichts rasant steigender Fallzahlen in der Region Empfehlungen an die Kantone ausgesprochen hat, haben am Freitag mit Graubünden und Thurgau die ersten Kantone neue Massnahmen bekannt gegeben.
In Graubünden herrscht bereits ab morgen Samstag Maskenpflicht, wie dem am Freitag publizierten Amtsblatt zu entnehmen ist. Sie gilt in Läden, Restaurants und Bars, Kultureinrichtungen, Verwaltungsgebäuden und religiösen Einrichtungen. Bankschalter, Kindertagesstätten und Sport- und Fitnesseinrichtungen sind von der Regelung ausgenommen. Auch für Restaurants gibt es eine Ausnahme: Dort müssen Gäste, die an einem Tisch sitzen, keine Maske tragen. Streng sind die Regeln dagegen für Bahnhöfe: Auch auf Perrons und in den Unterführungen muss Maske getragen werden.
Die Thurgauer Regierung will eine Maskenpflicht nur für bestimmte Bereiche, so für Clubs, Bars und Anlässe mit über 30 Teilnehmern, dies auch wenn diese privat sind. Dies gab der Regierungsrat am Freitag bekannt. Für solche Veranstaltungen brauche es ausserdem eine Bewilligung und ein Schutzkonzept. Die Thurgauer Regeln treten erst am 23. Oktober in Kraft, als am nächsten Wochenende.
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