Urteil gesprochen

Influencerin Morena Diaz genötigt: Freiheitsstrafe und Landesverweis

29.04.2021, 18:24 Uhr
· Online seit 29.04.2021, 16:27 Uhr
Ausgelöst wurde das Strafverfahren wegen sexueller Nötigung durch einen Instagram-Post, den die Influencerin Morena Diaz veröffentlichte. Das Gericht sprach den 33-jährigen Italiener schuldig, er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einem Landesverweis verurteilt.
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Es sind zwei verschiedene Geschichten, die Privatklägerin Morena Diaz und der Beschuldigte dem Gericht erzählen. Bei ihrer Geschichte geht es um vaginale Penetration, um ein Nein, das nicht akzeptiert wird, um sexuelle Nötigung. Bei seiner Geschichte geht es um einen Kuss, und dann um einen zweiten, der sich im Nachhinein als Fehler herausgestellt hat.

Doch von vorne: Morena Diaz erzählt gefasst, strukturiert und ausführlich. Auf die Fragen des Gerichts und der Anwälte gibt sie klare Antworten. Auch die mutmassliche Tatnacht beschreibt sie detailliert. Erst als sie zu den intimen Details kommt, wird sie emotional. Sie muss tief Luft holen, mit zittriger Stimme fährt sie fort. Sie erzählt davon, dass der Beschuldigte mit seinem Finger in ihre Vagina eingedrungen sei und sie stimulieren wollte: «Aber ich habe keine Stimulation gefühlt, es fühlte sich an wie ein Brennen.» Mehrmals habe sie ihn gebeten, aufzuhören. Doch er reagierte nicht, erst als er ihr in die Augen sah, merkte er, dass sie es wirklich nicht wollte, wie Diaz die Situation schildert. «Ich habe nur Wut, Trauer, Enttäuschung und Schmerz gefühlt.»

Für ihn ist der Abend anders verlaufen. Bei der Befragung des Gerichts wirkt er fahrig, temperamentvoll und springt immer wieder von Punkt zu Punkt, wiederholt sich oft. Sie hätten zusammen Filme geschaut, dann sei es zu einem Kuss gekommen. Er habe sie dann gefragt, ob er sie nochmals küssen dürfe und sie habe ja gesagt. Die Küsse seien also einvernehmlich gewesen, sagt der Beschuldigte. Im Nachfolgenden streitet er alle anderen Handlungen, die Morena Diaz bei ihrer Einvernahme angegeben hat, ab. Er vertritt vehement die Position, dass es nur diese Küsse gegeben habe. Als das Gericht ihn nach dem Motiv fragt, warum Morena Diaz eine andere Version erzählt, antwortet er: «Ich kann mir das auch nicht erklären.» Dann schiebt er trotzdem noch Medienaufmerksamkeit für die Arbeit als Influencerin als möglichen Grund nach. Vielleicht wolle sie auch seinem Bruder «eins auswischen», der vorher eine intime Beziehung zu Diaz hatte, so der Angeklagte.

Freiheitsstrafe gefordert, aber kein Landesverweis

Für die Staatsanwältin ist der Angeklagte schuldig. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, sieht aber von einem Landesverweis ab, da in diesem Fall die private Härtefallklausel greift. Der Beschuldigte sei in der Schweiz aufgewachsen und gut integriert. Die Anwältin der Privatklägerin stellt vor allem Schadenersatzforderungen.

Der Verteidiger fordert einen Freispruch für seinen Klienten. Er stellt dabei die These auf, die vor allem auf der Kuss-Version seines Mandanten beruht. Dies unterstreicht er anhand verschiedener Punkte, wie beispielsweise der öffentlichen Debatte über das Thema sexuelle Gewalt, für die sich Morena Diaz einsetzt. Nach der Veröffentlichung ihrer vermeintlichen Vergewaltigung habe sie Kooperationen mit Zalando oder Amnesty International erhalten und damit profitiert, so der Verteidiger. «Es geht ihr um Aufmerksamkeit und nicht um eine Strafverfolgung.» So habe Morena Diaz einen Post veröffentlicht und ihre Vergewaltigungsgeschichte erzählt und im gleichen Post Opfer von sexueller Gewalt dazu aufgerufen, eine Anzeige zu machen, was sie aber nicht gemacht habe, argumentiert der Verteidiger.

Auch passe die Version des Abends, bei dem es zu Küssen, aber nicht zu mehr gekommen sei, besser mit den später ausgetauschten Whatsapp-Nachrichten zwischen den beiden zusammen. Denn mit einem Kuss sei eine Grenze überschritten worden, die eine Freundschaft beenden könne. Dafür habe sich der Beschuldigte auch bei Morena Diaz entschuldigt.

«Entscheidende Puzzleteile fehlen»

Generell kritisiert er die Untersuchung des Strafverfahrens. So sei eine Zeugenaussage von Onkel und Tante des Beschuldigten nicht genehmigt worden, weil diese laut Gericht nichts zum Sachverhalt beisteuern könnten, wohl aber zur Glaubwürdigkeit. Nachfolgend beschrieb er anhand einiger Aussagen die Unglaubwürdigkeit von Morena Diaz. Gemäss Verteidiger fehlen entscheidende Puzzleteile, um die Tat zu beweisen, wie eine DNA-Probe oder die fehlenden Aussagen von Onkel und Tante. Der Verteidiger fordert ensprechend einen Freispruch und beruft sich auf den Grundsatz im «Zweifel für den Angeklagten». Eine Verurteilung aufgrund dieser Beweislage sei nicht möglich.

Der Beschuldigte nutzt das letzte Wort, um sich beim Gericht und den übrigen Anwesenden sowie seinem Bruder für die Zeit zu bedanken. «Wir haben heute ein paar Mal in das Bild eingesehen (Anm. d. Red.: den Vorfall). Ich bin schuldig für meine Zeit, für mein Herz und meine Seele.»

Ein Jahr Freiheitsstrafe, fünf Jahre Landesverweis

Das Strafgericht will den Ausführungen der Verteidigung keinen Glauben schenken. Es spricht den 33-Jährigen wegen sexueller Nötigung schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Ausserdem muss der Italiener die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits Berufung angemeldet.

veröffentlicht: 29. April 2021 16:27
aktualisiert: 29. April 2021 18:24
Quelle: PilatusToday

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