Mutterschaftsurlaub

Junge Mütter im Parlament sollen nicht mehr benachteiligt werden

14.09.2023, 10:00 Uhr
· Online seit 14.09.2023, 10:00 Uhr
In der Schweiz können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub bald ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für eine Änderung der geltenden Praxis ausgesprochen.
Anzeige

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht bestätigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.

Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Der entsprechenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes stimmte der Nationalrat am Donnerstag zu.

Der Ständerat hatte dies schon im Juni getan. Die Änderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten. Wegen einer kleinen Differenz geht sie nochmals zurück in den Ständerat.

(sda/red.)

veröffentlicht: 14. September 2023 10:00
aktualisiert: 14. September 2023 10:00
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige