Coronavirus

Kanton Glarus reicht Strafanzeige ein wegen gefälschter FFP2-Masken

· Online seit 19.04.2021, 17:00 Uhr
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von 25'000 FFP2-Schutzmasken haben der Kanton Glarus und das Kantonsspital Glarus Strafanzeige gegen eine Handelsfirma und gegen Unbekannt eingereicht. Sie ersuchen um die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Betrug, Wucher, Gefährdung des Lebens sowie Verstoss gegen das Heilmittelgesetz.
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Die Strafanzeige wurde am 14. April bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eingereicht, wie der Kanton Glarus und das Kantonsspital am Montag mitteilten.

Aufgrund der bisherigen Abklärungen könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Beschuldigten der angezeigten Delikte schuldig gemacht hätten, hiess es. Glarus sei deshalb nach kantonalem Recht zu einer Strafanzeige verpflichtet, welcher sich das Kantonsspital anschliesse.

Der Fall geht auf den Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020 zurück. Auch im Glarnerland mussten damals sehr grosse Mengen FFP2-Masken für den Einsatz im Gesundheitsbereich beschafft werden.

Das Kantonsspital kaufte für den Eigenbedarf ein und zusätzlich im Auftrag des Kantons für weitere Gesundheitseinrichtungen. Die Einkäufe tätigte das Spital über eine Handelsfirma, bei der auch weitere Behörden Schutzmasken bezogen.

Zertifikate waren gefälscht

Die beim Einkauf üblichen Vorsichtsmassnahmen seien vom Kantonsspital eingehalten worden, hiess es in der Mitteilung weiter. Insbesondere wurden Zertifikate verlangt, welche die Echtheit und die Schutzfunktion der Masken bestätigten.

25'000 Schutzmasken erwiesen sich im Gebrauch dennoch als mangelhaft. Aufgedeckt wurde das Debakel Anfang März 2021 in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF. Gemäss deren Recherche waren die Zertifikate gefälscht und die Masken erfüllten die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen nicht ansatzweise.

Daraufhin stellte der Kanton Glarus die Verhandlungen mit der Handelsfirma ein und liess den Sachverhalt rechtlich prüfen. Das führte nun zur Einreichung der Strafanzeige. Ein Teil der Masken konnte zudem dem Lieferanten zum Einstandspreis zurückgegeben oder gegen qualitativ bessere Masken umgetauscht werden.

veröffentlicht: 19. April 2021 17:00
aktualisiert: 19. April 2021 17:00
Quelle: sda

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