Für die Restaurierung von denkmalgeschützten Bauten soll neu ein Grundbeitragssatz von 25 Prozent angewendet werden, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei Schwyz vom Donnerstag heisst. Aktuell richtet sich die Höhe des Beitrags noch nach der Einstufung des Objekts. Für lokale Objekte sind es 18 Prozent, regionale Objekte 21 Prozent und nationale Objekte 25 Prozent.
Beiträge zwischen 30 und 60 Prozent möglich
Neu sollen je nach Schutzzielfestlegung zusätzliche Beiträge gesprochen werden. Für Schutzziel I 15 Prozent, Schutzziel II 10 Prozent und Schutzziel III 5 Prozent. So betrügen die kantonalen Beitragssätze zwischen 30 und 40 Prozent.
Die Beitragsleistungen des Bundes blieben bei einer Teilrevision unverändert. Zusammen mit der neuen kantonalen Beitragsregelung würden jedoch finanzielle Beiträge in einer Bandbreite zwischen 30 und 60 Prozent möglich.
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Reglung für Rückforderungen
Statt aus dem Lotteriefonds sollen die Gelder neu aus der Staatskasse bezahlt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Dafür sind im Staatshaushalt 3,4 Millionen Franken vorgesehen. Die effektive Summe hänge von der Anzahl und Art der Gesuche ab. Auch die Kosten für die Archäologie - 220'000 Franken - sollen aus der Staatskasse finanziert werden.
Weiter sollen Reglungen in der Teilrevision Verweigerungen, Kürzungen oder Rückforderungen von Beiträgen möglich machen. Dies wenn Beiträge beispielsweise zu Unrecht bezogen, die Pflichten nicht erfüllt oder der Wert eines Schutzobjektes beeinträchtigt wurden.
(sda)