Kein Terrorverdacht wegen Rollstuhl

· Online seit 15.12.2015, 16:44 Uhr
Der Kopf der Schweizer IS-Zelle, Osama M., ist nicht in Verdacht eines terroristischen Hintergrunds geraten, weil er im Rollstuhl sitzt. Das bestätigt die Justizministerin Simonetta Sommaruga. Heute wäre dies nicht mehr möglich.
Leila Akbarzada
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Unter Zynikern ist er bereits als «Rollstuhl-Terrorist» bekannt. Der Iraker Osama M., rollstuhlgängig wegen Kriegsverletzungen, und Kopf der mutmasslichen Schweizer IS-Zelle. Er hat offenbar in Syrien für eine Vorgängerversion des IS gekämpft und auch von der Schweiz aus für den IS agiert. Seit dem März 2014 ist der 29-jährige Iraker in Untersuchungshaft. Er hatte sich mit falschen Angaben Asylrecht erschlichen. Das Staatssekretariat für Migration schöpfte keinen Verdacht, obwohl die Verletzung ein Hinweis für Kriegshandlungen im Namen des IS hätte sein können.

Am Montag bestätigte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor dem Nationalrat,  dass die Migrationsbehörde keinen Verdacht schöpfte, als Osama M. den Asylantrag stellte, wie die «NZZ» schreibt. Es habe «keine sicherheitsrelevanten Hinweise» gegeben, sagte Sommaruga. Inwiefern die Tatsache, dass der Mann im Rollstuhl sitzt, auf das Urteil einwirkte, kann nur spekuliert werden.

Fakt ist: Als der Iraker Asyl beantragte, wurden nur Anträge mit klarem Verdacht an den Nachrichtendienst des Bundes weiter geleitet. Seit 2014 werden dem NDB jedoch alle Asylanträge aus «verdächtigen Regionen» unterbreitet. Zu diesen Regionen zählen der Irak und Syrien.

veröffentlicht: 15. Dezember 2015 16:44
aktualisiert: 15. Dezember 2015 16:44
Quelle: red

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