Schweiz

Keine Sanktionen bei Verstoss gegen Lohngleichheit

25.09.2020, 09:25 Uhr
· Online seit 25.09.2020, 09:17 Uhr
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsauftrag. Firmen, die bewusst und wiederholt diskriminierende Löhne auszahlen, sollen dennoch nicht sanktioniert werden. Das hat der Nationalrat beschlossen.
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(rwa/sku) Seit Juli müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen. Dabei sollen diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen transparent gemacht werden. Die Analysepflicht ist eine Folge der 2018 verabschiedeten Änderung im Gleichstellungsgesetz. Die ersten betriebsinternen Analysen müssen bis Ende Juni 2021 erfolgen.

Für Unternehmen, die das Lohngleichheitsgebot nicht einhalten, sieht das Gesetz aber weder eine öffentlich einsehbare Liste noch Sanktionen vor. Darin sehen einige Politiker Handlungsbedarf — sie halten die Lohngleichheitsanalyse insgesamt für zu wenig griffig. Noch heute verdienten Frauen 7,7 Prozent weniger als Männer, nur weil sie Frauen seien, kritisierte Min Li Marti (SP/ZH) am Freitag im Nationalrat. Das sei ungerecht und zementiere traditionelle Rollenbilder.

Untergrabung der Rechtssicherheit

Zur Debatte standen im Rat gleich drei parlamentarische Initiativen. Sie verlangen schärfere Instrumente. So sollen bereits Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden. Weiter soll eine schwarze Liste eingeführt werden für diejenigen Firmen, welche die Lohngleichheit nicht einhalten, und schliesslich sollen Sanktionen eingeführt werden für den Fall einer wiederholten Nichteinhaltung der Lohngleichheit. Fällig würde eine Busse von 40'000 Franken. Eine Initiative des Kantons Waadt verlangte weiter, den Kantonen zusätzliche Kompetenzen zur Realisierung der Gleichheit von Mann und Frau am Arbeitsplatz zu übertragen.

Der Nationalrat lehnte die Vorstösse allesamt ab. Mit der Umsetzung der Initiativen würde die Rechtssicherheit untergraben, sagte Diana Gutjahr (SVP/TG) im Namen der Kommission. Die Bestimmungen eines Gesetzes zu ändern, kurz nachdem diese in Kraft getreten seien, gelte es grundsätzlich zu vermeiden. Ausserdem ist der Rat skeptisch gegenüber Sanktionen und einer schwarzen Liste. Diese Instrumente seien bereits in der Vernehmlassung zur Revision des Gleichstellungsgesetzes auf Ablehnung gestossen.

veröffentlicht: 25. September 2020 09:17
aktualisiert: 25. September 2020 09:25
Quelle: CH Media

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