Keine Strafe für Organisatoren des Corona-Demo in Liestal
Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat habe zusammen mit Juristen der Sicherheitsdirektion Möglichkeiten geprüft, um die Veranstalter der Demonstration für ihre nahezu unterlassene Durchsetzung der Maskentragpflicht zu büssen, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Es existiere aber keine Rechtsgrundlage, um die Organisatoren strafrechtlich dafür zu belangen.
Es wäre nur möglich gewesen, die Kundgebungsteilnehmenden wegen Nichteinhaltung der Maskentragpflicht zu büssen. Der Polizei stellt die Regierung dennoch ein gutes Zeugnis aus. Sie habe mit der auf Deeskalation ausgerichteten Einsatztaktik die Sicherheit für alle Betroffenen gewährt, schreibt sie. Ein rigoroses Durchsetzen der Maskentragpflicht hätte unweigerlich zur Eskalation geführt und wäre nicht verhältnismässig umsetzbar gewesen.
Vorfälle im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus sind der Polizei laut Communiqué nicht bekannt. Allerdings seien diesbezüglich die Auswertungen noch nicht abgeschlossen. Die Organisatoren der Kundgebung würden künftig im Kanton Basel-Landschaft keine Bewilligung mehr erhalten.
Die Polizei und namentlich die Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) sind im Nachgang zur Demonstration für ihre Zurückhaltung gegenüber den Kundgebungsteilnehmenden gerügt worden. Es sei nicht tragbar, dass dem Verstoss gegen die Schutzauflagen nur zugeschaut werde, heisst es zum Beispiel in einer politischen Anfrage der SP-Fraktion im Landrat.