Kommission lehnt Initiativen gegen Lohnungleichheit ab
(wap) Die Schweizer Arbeitgeber sollen die Resultate ihrer Lohnanalysen künftig innerhalb eines Jahres dem Bund übermitteln. Dies verlangt eine Kommissionsinitative, die die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur am Freitag beschlossen hat. Dies erlaube es, «in Kenntnis der Resultate der Analysen allenfalls Anpassungen am Gesetz vorzunehmen», so die Medienmitteilung der Kommission.
Weiteren Handlungsbedarf sieht die bürgerlich dominierte Kommission nicht. Abgelehnt wurde eine Standesinitiative des Kanton Waadt, die den Kantonen zusätzliche Kompetenzen zur Durchsetzung gleicher Löhne für Mann und Frau gewähren wollte. Auch drei parlamentarische Initiativen wurden abgelehnt. Sie forderten eine verschärfte Lohngleichheitsanalyse und verlangten, dass auch kleinere Unternehmen eine solche Analyse durchführen müssten. Ferner wurden eine schwarze Liste und Sanktionen für fehlbare Unternehmen gefordert. Damit habe die Mehrheit den ablehnenden Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen, so die offizielle Mitteilung.