Schweiz

Längere Frist für steuerbefreite Ausfuhr von Waren

14.07.2020, 12:24 Uhr
· Online seit 14.07.2020, 11:38 Uhr
Statt einem Monat sind es nun drei Monate: Für ausländische Touristen gilt neu eine deutlich längere Frist für steuerbefreite Ausfuhren von Waren.
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(mg) 90 statt 30 Tage: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verlängert die Frist für die steuerfreie Ausfuhr von Waren, die Touristinnen und Touristen in der Schweiz gekauft haben, wie es am Dienstag mitteilt. Damit passe man die Regeln international gängigen Standards an. Die EU kenne beispielsweise auch eine Frist von drei Monaten.

Eine grosse Lücke ins Bundes-Portemonnaie dürfte diese Anpassung aber nicht schlagen. Der Bund rechnet nur mit geringen Mindereinnahmen bei den Mehrwertsteuereinnahmen. Dies, weil die wenigsten Touristen und Touristinnen länger als 30 Tage in der Schweiz sind. «Für die Wirtschaft, insbesondere die Detailhandels-, Uhren-, Schmuck- und Tourismusbranche, hat die Neuregelung einen leicht positiven Effekt», heisst es dazu beim EFD. Die Änderung tritt am 1. August in Kraft. Sie geht zurück auf eine Motion vom eben verstorbenen Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali.

veröffentlicht: 14. Juli 2020 11:38
aktualisiert: 14. Juli 2020 12:24
Quelle: CH Media

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