Lärmstreit an der A2: Das Astra sollte bei Schutzmassnahmen fair rechnen
Positives Signal aus Lausanne: Das Bundesgericht heisst die Beschwerden der Gemeinden Eich und Schenkon gegen das Vorgehen des Bundes in Sachen Lärmschutzsanierung entlang der A2 gut. Denn es stellt klar, dass das zuständige Bundesamt für Strassen (Astra) gut begründen muss, wenn es Massnahmen nicht durchführen will, obwohl die Lärmimmissionen Grenzwerte überschreiten.
Die Gemeindepräsidenten von Eich und Schenkon wissen das Urteil realistisch zu würdigen. Es bedeutet nämlich nicht, dass die Lärmschutzsanierungen nun definitiv durchgeführt werden. Das Astra muss lediglich noch einmal über die Bücher und überprüfen, ob die Massnahmen am Sempachersee tatsächlich wirtschaftlich nicht tragbar sind.
Grundsätzlich ist es zu begrüssen, wenn das Astra haushälterisch mit Steuergeldern umgeht und keine goldenen Lärmschutzwände errichtet. Zumal Eich und Schenkon nicht die einzigen betroffenen Gemeinden in der Schweiz sind. Doch wenn eine Behörde die Kosten einfach so weit hoch rechnet, bis eine wirtschaftliche Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist, oder in Frage stellt, ob ein Gebiet schon vor 1985 erschlossen wurde und seine Entscheide davon abhängig macht, führt das zu weit.
Wohngebiete entlang von Autobahnen haben ein Recht auf Lärmschutz, wenn Grenzwerte überschritten werden. Das Astra würde in solchen Fällen das Geld besser für Schutzmassnahmen statt Rechtsstreitigkeiten ausgeben.