Landschaftsinitiative: Bundesrat plant indirekten Gegenvorschlag
(rwa) Das Volksbegehren lehnt der Bundesrat zwar ab, der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet müsse jedoch gestärkt werden, argumentiert er. Darum will er der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, wie er am Freitag beschlossen hat. Die Details sollen bis Ende Mai vorliegen.
Bereits geeinigt hat sich die Landesregierung auf die Eckpunkte des Gegenvorschlags. Dieser sieht auf Gesetzesstufe neue Ansätze vor, damit Kulturland zurückgewonnen werden kann. Neue Mehrnutzungen ausserhalb der Bauzonen soll nur noch dann erlaubt sein, wenn diese substanziell kompensiert werden. Zudem sollen keine zusätzlichen Ausnahmetatbestände beim Bauen ausserhalb der Bauzonen geschaffen werden.
Zu viele Ausnahmen für Bautätigkeit
Die von Umwelt- und Naturschützern eingereichte Landschaftsinitiative kritisiert die Bautätigkeit in der Schweiz. «Die eidgenössischen Parlamentarier haben immer mehr Ausnahmen von der eigentlich normalen und logischen Regel, ‹im Nichtbaugebiet nicht zu bauen›, in das Raumplanungsgesetz aufgenommen», schreiben die Initianten auf ihrer Website.
Bund und Kantone sollen laut Initiativtext die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet sicherstellen und dafür sorgen, dass die beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet nicht weiter zunimmt. «Dem Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen klare Grenzen gesetzt, die Zahl der Gebäude und die von ihnen in Anspruch genommene Fläche sollen plafoniert werden», teilen die Initianten mit.