Liess Frau 4- bis 7-Jährige an Brust nuckeln?

25.01.2017, 10:32 Uhr
· Online seit 25.01.2017, 09:09 Uhr
Vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH steht heute Mittwoch eine Mutter, weil sie ihr vier- bis siebenjähriges Mädchen an der Brust habe nuckeln lassen. Der Mutter werden Schändung und sexuelle Handlungen mit ihrer Tochter vorgeworfen.
Dumeni Casaulta
Anzeige

Wie lange darf oder soll ein Kind gestillt werden? Über diese Frage gab es im Vorfeld des Prozesses eine öffentliche Diskussion. Allerdings zielt diese Frage am Fall, der heute Mittwoch verhandelt wird, vorbei. Gemäss der Anklage ging es überhaupt nicht ums Stillen, sprich um Nahrungsaufnahme. Die Mutter habe schon lange zuvor abgestillt.

Kind soll an Brust genuckelt und Brust gestreichelt haben

Gemäss Schilderung in der Anklageschrift hatte die Frau das vier- bis siebenjährige Mädchen trotzdem an ihrer Brust nuckeln lassen, wobei das Kind die andere Brust jeweils gestreichelt habe. Staatsanwalt Pascal Gossner klagt die Frau der mehrfachen Schändung und der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern an. Die Frau sei sich bewusst gewesen, dass die Tochter «die Handlungen nicht richtig einordnen konnte und diesbezüglich urteilsunfähig war». Er beantragt eine bedingte Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 30 Franken.

Die Anklage bezieht sich auf Vorfälle, die sich von Herbst 2011 bis Ende 2014 in der Familienwohnung zugetragen haben sollen. Der Mann hatte Anzeige erstattet, nachdem die Frau mit der gemeinsamen siebenjährigen Tochter Ende 2014 aus der Wohnung ausgezogen war.

Angeklagte streitet Vorwürfe ab

Die Beschuldigte weist die Vorwürfe zurück. Wie Verteidigerin Karen Schobloch zur Nachrichtenagentur sda sagte, ist der Hintergrund der Anzeige ein «hochstrittiger Trennungskonflikt». Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Strafgesetzbuch sieht für Schändung eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe vor. Sexuelle Handlungen mit Kindern werden gemäss Gesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

veröffentlicht: 25. Januar 2017 09:09
aktualisiert: 25. Januar 2017 10:32
Quelle: red./sda

Anzeige
Anzeige