Schweiz

Liken und Teilen von ehrverletzenden Inhalten ist unter Umständen strafbar

20.02.2020, 15:43 Uhr
· Online seit 20.02.2020, 15:43 Uhr
Facebook-Nutzer müssen künftig vorsichtiger sein: Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Teilen und Liken von ehrverletzenden Beiträgen auf Facebook strafbar sein kann – sofern der Inhalt dadurch an Dritte gelangt.
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(gb.) Das Bundesgericht in Lausanne hat am Donnerstag einen Grundsatzentscheid zum Umgang mit Facebook-Posts gefällt. Es bestätigte teilweise ein Urteil des Zürcher Obergerichts, welches einen Mann für das Teilen und Liken von rechtlich problematischen Facebook-Beiträgen verurteilt hat.

Der Mann hatte zwischen 2015 und 2016 mehrfach Beiträge geliket und geteilt, in welchen Dritte unter anderem als «rassistisch» und «antisemitisch» bezeichnet wurden. Das Bezirksgericht und das Zürcher Obergericht sprachen den Mann daraufhin der Weiterverbreitung von übler Nachrede schuldig und verurteilten ihn zu einer Geldstrafe.

Das Bundesgericht stützt diese Rechtsprechung nun teilweise. In einer Mitteilung schreibt es, dass das Weiterverbreiten einer üblen Nachrede gemäss Strafgesetzbuch als eigenständiges Delikt gilt. Jedoch bedürfe es im Fall von gelikten und geteilten Facebook-Beiträgen einer Einzelfallprüfung. «Das Delikt ist erst vollendet, wenn der weiterverbreitete Vorwurf für einen Dritten sichtbar und von diesem wahrgenommen wird», hält das Bundesgericht fest. Dies hänge unter anderem von den persönlichen Nutzereinstellungen als auch vom Algorithmus ab.

Beschwerde wird dennoch gutgeheissen

Im vorliegenden Fall seien die Inhalte durch die Aktionen des Mannes tatsächlich an Dritte gelangt, kommt das Bundesgericht zum Schluss. Der Tatbestand des Weiterverbreitens sei deshalb erfüllt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde dennoch gut und weist den Fall ans Obergericht zurück, weil dieses nochmals prüfen müsse, ob es sich bei den gelikten und geteilten Beiträgen überhaupt um üble Nachrede handle.

Das Bundesgericht hat bisher 137 Urteile betreffend Facebook gefällt. 13 davon waren Grundsatzentscheide. In der Frage des Weiterverbreitens von Inhalten hat das Bundesgericht nun erstmals entschieden.

veröffentlicht: 20. Februar 2020 15:43
aktualisiert: 20. Februar 2020 15:43
Quelle: CH Media

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