Inland/Schweiz

Mängel bei Schlachtbetrieben: Bund fordert von Kantonen Sofortmassnahmen

14.01.2020, 15:51 Uhr
· Online seit 14.01.2020, 15:51 Uhr
Die rechtlichen Vorschriften zum Tierschutz in Schlachthöfen werden ungenügend befolgt. Das zeigt eine Untersuchung des Bundes. Kritik übt er auch an der Arbeit der Tierärzte.
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(rwa) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat vor einem Jahr 67 Schlachthöfe in der Schweiz unter die Lupe genommen. Die Schlussfolgerungen lassen aufhorchen: Zwar gingen die Betriebe mit den Tieren schonend um, schreibt das BLV in einer Mitteilung vom Dienstag. Die Mehrheit weise jedoch Defizite während des Schlachtprozesses auf.

Als wichtigste Mängel erachtet der Bund die Unterbringung während der Nacht sowie bei der Betäubung und beim Entbluten der Tiere. Für diese sensiblen Bereiche seien die Schlachtbetriebe im Rahmen der Selbstkontrolle selber verantwortlich.

Die Analyse der Fleischkontrolle ergab zudem, dass die Tierärzte ihre Aufgaben in den Schlachtbetrieben nicht immer erfüllen. In kleinen Betrieben würden sich diese oft nur auf die Übernahme der Tiere zu Beginn und auf die Fleischuntersuchung nach der Schlachtung konzentrieren. Laut BLV finden in manchen Betrieben die Kontrollen des Tierwohls gar nicht statt.

Bund wird aktiv

Die Auswahl der analysierten Betriebe sei nicht repräsentativ, da teilweise bewusst Risiko-Betriebe ausgewählt worden seien, schreibt das BLV in der Mitteilung weiter. In beanstandeten Schlachtbetrieben fordert es nun die zuständigen Kantonsbehörden auf, Sofortmassnahmen zu ergreifen, um das Tierwohl zu garantieren. Weiter will das BLV die Aus- und Weiterbildung in der Branche verbessern.

Der Bund ist bereits selbst aktiv geworden und hat eine Änderung der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in die Wege geleitet. In drei Jahren wird er prüfen, ob die Massnahmen Wirkung zeigen.

veröffentlicht: 14. Januar 2020 15:51
aktualisiert: 14. Januar 2020 15:51
Quelle: CH Media

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