Mammutdebatte im Ständerat

· Online seit 14.09.2015, 16:00 Uhr
Heute debattiert der Ständerat über die Rentenreform, die Bundesrat Alain Berset vorgeschlagen hat. Es handelt sich um ein kompliziertes Geschäft, für das der Ständerat eine dreitägige Debatte eingeplant hat. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte der «Altersvorsorge 2020», wie die Vorlage offiziell heisst.
Leila Akbarzada
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Die Altersvorsorge 2020 ist ein juristischer Brocken. Deshalb hat der Ständerat auch insgesamt drei Tage für die Beratungen eingerechnet. Heute dauert die Sitzung «open end», die ParlamentarierInnen könnten also bis in den Abend oder sogar in die Nacht hinein debattieren und verhandeln. Hier der Überblick zur Altersvorsorge 2020:

Um was geht es in der Vorlage?

Die Altersvorsorge in der Schweiz braucht eine Reform bzw neue Finanzierung, denn es gibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Deshalb hat der Bundesrat ein Reformpaket zusammengestellt. Das sind die Hauptpunkte:

  • Auch bei Frauen soll das Rentenalter auf 65 Jahre angepasst werden. Somit sind Männer und Frauen gleichgestellt, was das Rentenalter angeht.
  • Die Pensionierung soll individueller und freier gestaltet werden: Der Zeitpunkt der Pensionierung wird frei wählbar zwischen dem 62. und dem 70. Lebensjahr. Man kann ganze Renten oder nur Teile beziehen.
  • Witwen sollen nur noch eine Rente erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehemannes pflegebedürftige oder waisenrentenberechtigte Kinder haben. Die AHV-Rente wird für Witwen und Witwer reduziert (80 auf 60 Prozent), während die Waisenrente erhöht wird (40 zu 50 Prozent).
  • Um die AHV auch zukünftig finanzieren zu können, soll die Mehrwertsteuer um höchstens 1.5 Prozent erhöht werden.
  • Selbständigerwerbende sollen höhere AHV-Beiträge bezahlen.
  • Neu sollen auch Bürger mit tieferen Löhnen einen AHV-Beitrag zahlen (ab 14 000 Franken Einkommen pro Jahr).
  • Bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG, oder auch «2. Säule» genannt) wird der Mindestumwandlungssatz schrittweise gesenkt auf 6

    Prozent. In klaren Worten: Man zahlt einen obligatorischen Betrag in die 2. Säule. Am Tag der Pension wird ausgerechnet, wieviel das ist, und der Mindestumwandlugssatz bestimmt, wieviel dem Rentner/der Rentnerin pro Jahr ausbezahlt wird. Also wären das bei Annahme der neuen Vorlage 6 Prozent des Altersguthaben der 2. Säule.

  • Es gibt eine Art «Schuldenbremse» für die AHV: Sobald der AHV-Ausgleichsfonds eine gewisse Tiefe erreicht, muss der Bundesrat mit Massnahmen einschreiten.

Wer ist für, wer gegen die Altersvorsorge 2020?

Wirtschaft/Bürgerliche: Die Wirtschaft will das Rentenalter erhöhen, um die Produktivität zu steigern. Und sie will auch, dass weniger Mehrwertsteuer in die AHV fliesst, entgegen dem Vorschlag des Bundesrates.

Gewerkschaften/SP: Die Gewerkschaften sind gegen eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen und wollen auch den Mindestumwandlungssatz in der 2. Säule nicht senken.

Wo stehen wir?

Eine vorberatende Komission, die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S), hat über den Sommer während unzähligen Sitzungstagen das 286 Seiten lange Dokument des Bundesrats-Vorschlags untersucht. Die Komission hat neben diversen Änderungen eine Klausel beigefügt, mit der sie der SP und den Gewerkschaften entgegenkam: die AHV-Neurenten sollen pauschal um 70 Franken erhöht werden. Ehepaare sollen auch mehr Rente erhalten wie bisher. Dies war ein grosses Anliegen der CVP. Im Gegenzug möchte die SGK-S die AHV-Beiträge für Selbständige nicht erhöhen, und die Erleichterung für die Frühpensionierung von Menschen mit wenig Einkommen streichen. Falls der modifizierte Vorschlag der Komission beim Ständerat nach den Debatten durchkommt, geht die Vorlage an den Nationalrat.

veröffentlicht: 14. September 2015 16:00
aktualisiert: 14. September 2015 16:00
Quelle: lak

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