Schweiz

Massnahmen zur Verhinderungen von Konkursen ab 20. April

16.04.2020, 14:37 Uhr
· Online seit 16.04.2020, 14:36 Uhr
Unternehmen, die wegen der Coronakrise in Not geraten sind, profitieren von einer befristeten Stundung und müssen einen Konkurs nicht sofort melden. Dies hat der Bundesrat am Donnerstag beschlossen.
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Die beiden Massnahmen treten am 20. April in Kraft, wie der Bundesrat am Donnerstag mitgeteilt hat. Vor allem kleinere und mittelgrosse Unternehmen sollen damit entlastet und Konkurse verhindert werden. Eine öffentliche Konsultation zu den Massnahmen habe mehrheitlich positive Reaktionen eingebracht, heisst es in der Mitteilung weiter.

Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte die Massnahmen vor einer Woche angekündigt. Normalerweise sind Unternehmen, denen eine Überschuldung droht, verpflichtet, unverzüglich das Konkursgericht zu benachrichtigen. Diese Pflicht fällt nun vorübergehend weg – vorausgesetzt, das Unternehmen war vor der Krise gesund und ist allein wegen der Coronapandemie in Not geraten. Die gleichen Bedingungen gelten für die Stundung. Damit erhalten betroffene Unternehmen einen Zahlungsaufschub von drei Monaten. Dies gilt jedoch nicht für Löhne, welche nach wie vor fristgerecht bezahlt werden müssen.

Keine Videokonferenzen mit Kindern

Um den Gerichten während der Coronapandemie die Arbeit zu erleichtern, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass Video- und Telefonkonferenzen bei gerichtlichen Zivilverfahren zum Einsatz kommen dürfen. Dabei müsse aber der Datenschutz gewährleistet sein. Ausserdem ist der Einsatz dieser Kommunikationsmittel nicht erlaubt, wenn Kinder am Prozess beteiligt sind.

(gb.)

veröffentlicht: 16. April 2020 14:36
aktualisiert: 16. April 2020 14:37
Quelle: CH Media

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