Meldepflichten verletzt: Börsenaufsicht einigt sich mit Sika
Das Unternehmen hat zwischen Juli 2018 und März 2019 mehrfach Vorschriften verletzt. So sei etwa der Halbjahresbericht 2018, der Geschäftsbericht 2018 oder die Einladung zur Generalversammlung 2019 nicht fristgerecht eingereicht worden, schreibt die Aufsichtsbehörde Six Exchange Regulation in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die Einhaltung der Regelmeldepflichten ist eine Grundvoraussetzung der Kotierung. Damit werde sichergestellt, dass die Basisdaten eines kotierten Unternehmens den Marktteilnehmern rechtzeitig und korrekt zur Verfügung stehen.
Gemäss Börsenaufsicht handelt es sich bei den Verletzungen um geringfügige Verstösse gegen das Kotierungsreglement, die als Bagatellfälle zu qualifizieren sind. Sika anerkennt laut Mitteilung die Verletzungen und hat sich im Rahmen der Einigung verpflichtet, zusätzliches Personal zu schulen sowie interne Prozesse zu verbessern.
(rwa)