Schweiz

Minderjährige sollen selbst den Geschlechtseintrag ändern dürfen

20.10.2020, 17:44 Uhr
· Online seit 20.10.2020, 17:43 Uhr
Geht es nach der ständerätlichen Rechtskommission, brauchen Minderjährige künftig bei einer Änderung des Geschlechts im Personenregister keine Zustimmung ihres Vormunds.
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(dpo) Die Vorlage zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister soll den Bedürfnissen von Menschen mit Transidentität besser Rechnung tragen. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession zugestimmt und Einschränkungen bei Minderjährigen gestrichen, wie sie der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte.

Nun schliesst sich die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) der Position des Nationalrates an. Sie verzichtet im Rahmen der Differenzbereinigung darauf, dass Minderjährige bei einer entsprechenden Änderung die Zustimmung ihres gesetzlichen Vormunds brauchen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilen. In der Sommersession war der Ständerat der Vorlage des Bundesrates gefolgt.

Das Transgender Network Switzerland (TGNS) zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut darüber, dass sich die Kommission «vertiefter mit der Lebenssituation von jungen trans und intergeschlechtlichen Menschen vertraut gemacht» habe. Viele dieser Jugendlichen würden sich seit dem Kindesalter intensiv mit ihrer Geschlechtsidentität auseinandersetzen. Daher wäre es widersinnig gewesen, die Änderung des Geschlechtseintrages von der Einstellung der Eltern abhängig zu machen, schreibt das TGNS.

veröffentlicht: 20. Oktober 2020 17:43
aktualisiert: 20. Oktober 2020 17:44
Quelle: CH Media

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