Arbeitsrecht

Musst du in Quarantäne im Homeoffice weiterarbeiten?

· Online seit 13.01.2022, 05:56 Uhr
Die Coronafälle in der Schweiz nehmen laufend zu und laut offizieller Zahlen befinden sich aktuell über 160'000 Personen in Quarantäne oder Isolation. Ein Rechtsexperte erklärt, wann du in Quarantäne im Homeoffice weiterarbeiten musst und wieso der Arbeitgeber dir Geld für die Wohnungsmiete schuldet.
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Seit Beginn der Corona-Pandemie gilt: Wer mit einer infizierten Person nahen Kontakt hatte oder in gewissen Ländern war, muss in den meisten Fällen in Quarantäne. Bei Symptomen oder einem positiven Coronatest folgt zusätzlich die Isolation. Im Moment dürfte das für viele Menschen in der Schweiz zutreffen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit befinden sich in den Ostschweizer Kantonen bis zu drei Prozent der Bevölkerung in Quarantäne. In Graubünden sind es schon gar bis zu fünf Prozent. Grund genug bei einem Rechtsexperten nachzufragen: Was gilt eigentlich, wenn du in Quarantäne oder Isolation bist?

Homeoffice auch in der Quarantäne?

«Die entscheidende Frage ist: Bin ich arbeitsfähig oder nicht», sagt der emeritierte HSG-Professor und Experte für Arbeitsrecht Thomas Geiser. Schätzt du dich nicht als arbeitsfähig ein, dann musst du auch nicht weiterarbeiten. Fühlst du dich aber fit genug, ist Homeoffice in der Quarantäne oder Isolation Pflicht. Natürlich geht das nur, wenn es dein Beruf zulässt.

Musst du arbeiten, wenn du auf das Ergebnis des Corona-Tests wartest?

«Die Rechtslage ist hier glasklar, ins Büro darf man nicht. Sobald Symptome vorhanden sind, gilt eine Isolationspflicht», erklärt der Arbeitsrechtexperte. Aber auch hier muss bei Arbeitsfähigkeit Homeoffice gemacht werden.

Was gilt, wenn du dich freiwillig in Isolation begibst?

In diesem Fall ist die Rechtslage nicht eindeutig. Du suchst am besten das Gespräch mit deiner Chefin oder deinem Chef. In der ganzen Schweiz gilt im Moment ja eine Homeoffice-Pflicht, was dein Anliegen sicher einfacher macht.

Musst du für die Quarantänezeit Ferien nehmen?

«Der Arbeitgeber darf sicher nicht verlangen, dass man wegen der Quarantäne Ferien nimmt», sagt Thomas Geiser. «In der Quarantäne ist man unter Umständen nicht fähig zu arbeiten und gilt deshalb als krank.» Solltest du also in deinen Ferien unverschuldet in Quarantäne oder Isolation müssen, dann darfst du die entsprechenden Ferientage ein anderes Mal einziehen. Ausserdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir deinen Lohn in der Quarantäne zu zahlen, unabhängig davon, ob du weiterarbeitest. Im Detail greift hier aber dein Arbeitsvertrag und unter Umständen auch die Erwerbsersatzentschädigung.

Neue Homeoffice-Regelung verpflichtet Arbeitgeber

«Bis vor kurzem war in der Corona-Verordnung des Bundes klar geregelt, dass der Arbeitgeber weder Miete noch Stromkosten für das Homeoffice übernehmen muss. Jetzt steht das nicht mehr drin», erklärt der emeritierte HSG-Professor. «Jetzt muss der Arbeitgeber also tatsächlich etwas an die Wohnungsmiete oder die Stromkosten zahlen.» Laut dem Experte für Arbeitsrecht dürfte der Betrag zwischen 120 und 150 Franken im Monat sein.

(noh)

veröffentlicht: 13. Januar 2022 05:56
aktualisiert: 13. Januar 2022 05:56
Quelle: FM1Today

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