Bundesverwaltungsgericht

Nach Totgeburt: Syrische Familie fordert 159'000 Franken Genugtuung

· Online seit 03.02.2022, 16:01 Uhr
Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat eine syrische Familie am Donnerstag eine Genugtuung von rund 159'000 Franken und Schadenersatz von total 136'000 Franken gefordert. Die Frau erlitt im Juli 2014 nach der Abschiebung aus der Schweiz nach Italien eine Fehlgeburt.
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Zuvor waren die Syrerin, ihre Familie und weitere syrische Flüchtlinge in Brig VS von der Grenzwache festgehalten worden. Die Schweizer Grenzwacht alarmierte trotz der zunehmenden Schmerzen der Schwangeren keinen Arzt. Die Fruchtblase war geplatzt und die Frau blutete.

Die Anwältin der Familie führte vor dem Bundesverwaltungsgericht aus, dass ihre Mandantin noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung und Depressionen leide. Sie habe in den Räumlichkeiten des Grenzwachtkorps Angst und Panik gehabt. Sie habe sich den Grenzwächtern ausgeliefert gefühlt, die nichts unternahmen, obwohl der Ehemann mehrmals um Hilfe bat.

Ursächlich für Leiden

Heute falle es der Frau wegen einer Anpassungsstörung schwer, den Alltag zu meistern. Die Anwältin betonte, die unterlassene Hilfeleistung und die Fahrt nach Italien unter unerträglichen Schmerzen seien ursächlich gewesen für die psychischen Leiden.

Entgegen der Ansicht des eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sei die Traumatisierung der Frau nicht auf die Fehlgeburt zurückzuführen, zu der es danach in einem Spital in Italien kam, sagte die Anwältin. Wie das EFD zu diesem Schluss komme, sei völlig offen.

Auch für den Ehemann und die drei damals minderjährigen Kinder forderte die Anwältin Genugtuungen, weil diese die Ereignisse in Brig hilflos miterleben mussten. Der Mann müsse heute das Leben wegen der psychischen Probleme der Frau praktisch alleine meistern.

veröffentlicht: 3. Februar 2022 16:01
aktualisiert: 3. Februar 2022 16:01
Quelle: sda

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