Schweiz

Nationalrat stärkt Konsumentenschutz bei automatischer Vertragsverlängerung

05.03.2020, 12:09 Uhr
· Online seit 05.03.2020, 12:06 Uhr
Unternehmen sollen Kunden besser über automatische Vertragsverlängerungen informieren müssen. Das verlangt der Nationalrat. Andernfalls könnten Kunden den Vertrag fristlos kündigen.
Anzeige

(rwa) Die Klauseln finden sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sehen vor, dass sich ein eigentlich befristeter Vertrag automatisch verlängert, wenn die Kundin oder der Kunde ihn nicht rechtzeitig kündigt. Dazu zählen etwa Abos für Fitnesszentren, Anti-Viren-Programme oder Reiseversicherungen.

Dem will der Nationalrat einen Riegel schieben. Er hat am Donnerstag einem Gesetzesentwurf der vorberatenden Rechtskommission mit 124 zu 65 Stimmen zugestimmt – gegen den Widerstand von SVP und FDP. Den Anstoss zum Gesetzesprojekt hatte der frühere Nationalrat Mauro Poggia (MCG/GE) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

Konkret verlangt die Vorlage eine Informationspflicht für Firmen, die solche Klauseln verwenden. Kunden müssen vor der erstmaligen Verlängerung darüber informiert werden, dass sie auch vom Vertrag zurücktreten können. Tun sie das nicht, soll die Kundin oder der Kunde den Vertrag nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer jederzeit fristlos kündigen können. Keine Mehrheit fand die Forderung, Kunden bei jeder Verlängerung zu benachrichtigen. Auch beschloss der Rat, dass das Gesetz nicht rückwirkend gilt. Ausgenommen von der Regelung sind Miet- und Pachtverträge für Wohn- und Geschäftsräume.

Gegner appellierten an Eigenverantwortung

Aus Sicht der Befürworter verhindert das neue Gesetz, dass Verträge stillschweigend über die eigentlich gewünschte Laufzeit hinaus weitergeführt werden. «Das Gesetz bringt einen besseren Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten», erklärte Ursula Schneider Schüttel (SP/FR).

Christa Markwalder (FDP/BE) kritisierte dagegen, es sei seltsam, Konsumenten bei Vertragsende eine besondere Hilfe zu geben. Schliesslich stehe es jedem frei, Verträge fristgerecht zu kündigen. Markwalder erinnerte auch daran, dass sich der Regelungsbedarf entschärft habe, seit die grossen Mobilfunkanbieter auf Klauseln zur automatischen Vertragsverlängerung verzichten.

Der Bundesrat erachtet ein gesetzgeberisches Eingreifen als unverhältnismässig. Es könne nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, Konsumentinnen und Konsumenten ihrer Eigenverantwortung zu entbinden und den Unternehmen Mehraufwand aufzubürden. Die Kündigung von Vertragsverhältnissen sei mit den heutigen technischen Mitteln zudem einfach, betonte Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Als nächstes behandelt nun der Ständerat die Vorlage.

veröffentlicht: 5. März 2020 12:06
aktualisiert: 5. März 2020 12:09
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige