Gleichstellung

Nationalrat will Meldepflicht für Lohngleichheitsanalysen

17.12.2020, 15:35 Uhr
· Online seit 17.12.2020, 15:34 Uhr
Der Nationalrat will Arbeitgeber verpflichten, die Ergebnisse ihrer Analysen zur Lohngleichheit direkt dem Bund zu melden und damit deren Überprüfung erleichtern.
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(agl) Die Grosse Kammer hat am Donnerstag eine entsprechende Initiative ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) gutgeheissen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen, sollen die Ergebnisse neu direkt an den Bund übermitteln.

Der administrative Aufwand, der dadurch für die Unternehmen entsteht, ist gemäss WBK als wesentlich geringer einzustufen als eine allfällige Befragung der Unternehmen durch den Bund zur Realisierung der Evaluation. Laut Lilian Studer (EVP/AG) erleichtert die Meldepflicht eine Aufgabe des Bundesrates, die er ohnehin hat und schliesst eine Lücke bei der Auswertung der Ergebnisse.

Nationalrat will Kantone und Gemeinden bei Lohngleichheit motivieren

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes ist Anfang Juli in Kraft getreten. Sie verpflichtet Arbeitgebende mit über 100 Mitarbeitenden zu einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse. Bis anhin ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass die Analyseergebnisse einer Behörde übermittelt werden müssen. Lediglich die Mitarbeitenden und Aktionäre müssen informiert werden.

Eine Minderheit der Kommission sowie die Schwesterkommission des Ständerats haben beantragt, das Anliegen abzulehnen und die Lohngleichheitsanalyse auf Betriebsebene zu belassen. Nadja Pieren (SVP/BE) argumentierte, es sei nicht nötig, so kurz nach der Revision weitere Artikel einzufügen. Das Geschäft geht nun als nächstes in den Ständerat.

Der Nationalrat hiess am Donnerstag noch ein Postulat der WBK zum Thema Lohngleichheit gut. Er beauftragt den Bundesrat mit einem Bericht, der die Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor stärken soll. Darin soll er aufzeigen, wie mehr Kantone, Gemeinden und bundesnahe Unternehmen zur Teilnahme an dieser Charta und damit zur besseren Umsetzung der Lohngleichheit ermutigt werden können. Die Charta wurde im September 2016 von Bundesrat Alain Berset zusammen mit kantonalen und kommunalen Regierungsmitgliedern lanciert und bis anhin von 16 Kantonen, 102 Gemeinden und vom Bund unterzeichnet.

veröffentlicht: 17. Dezember 2020 15:34
aktualisiert: 17. Dezember 2020 15:35
Quelle: CH Media

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