Covid-19-Gesetz

Neue Bundesmassnahmen: Ständerat genehmigt weitere Härtefallhilfen

14.12.2020, 17:47 Uhr
· Online seit 14.12.2020, 17:41 Uhr
Die Gelder für Härtefallmassnahmen im Covid-19-Gesetz sollen weiter aufgestockt werden. Der Ständerat lehnte eine Möglichkeit für nationale Branchenlösungen jedoch ab.
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Der Ständerat beugte sich am Montag erneut über das Covid-19-Gesetz. Nachdem der Bundesrat am letzten Freitag neue Massnahmen bekanntgegeben hat, musste der Rat bereits wenige Tage später über weitere Änderungen befinden. Unter anderem ging es um weitere Gelder für Härtefälle und zusätzlichen Spielraum für den Bundesrat.

So stimmte der Rat einer weiteren Erhöhung der Beiträge für Härtefälle um 1,5 Milliarden Franken zu. 750 Milliarden davon sind für eine dritte Tranche an Finanzhilfen vorgesehen, bei einer Beteiligung der Kantone von 33 Prozent. Die zweite Hälfte der Gelder soll dem Bundesrat als Reserve zur Verfügung stehen, ohne finanzielle Beteiligung der Kantone. «Wir wissen noch nicht, ob es zusätzliche Massnahmen braucht und wie hoch die Ausfälle sind», sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Gelder könnten für besonders belastete Branchen wie die Uhren- oder die Tourismusindustrie zum Einsatz kommen.

Ständerat sagt Nein zu Branchenlösungen bei Härtefällen

Umstritten war im Ständerat, ob diese zusätzlichen 750 Millionen weiterhin über die Kantone ausbezahlt werden sollen, oder ob nationale Branchenlösungen möglich sein sollen. Dies hatte eine Mehrheit der zuständigen Wirtschaftskommission beantragt. Maurer warnte vor einem Branchenansatz. Die Beurteilung, wo Massnahmen nötig sind, solle weiterhin bei den Kantonen liegen. «Eine Branchenlösung über die ganze Schweiz, die kann nur ungerecht sein.» Der Ständerat folgte schliesslich dem Bundesrat und lehnte den Antrag der Kommission ab.

Die kleine Kammer stimmte den weiteren Anträgen des Bundesrates zu. So soll dieser die Möglichkeit erhalten, die Anspruchsvoraussetzungen für Härtefallhilfen zu lockern. Dies für Unternehmen, die ihren Betrieb ab dem 1. November für mehrere Wochen schliessen mussten oder deren Geschäft erheblich eingeschränkt wurde. Die Vorlage kommt nun erneut in den Nationalrat.

Letzte Woche hatten sich die Räte bereits darauf geeinigt, dass Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von über 50'000 Franken erwirtschaftet haben, Anspruch auf Härtefallhilfen haben. In der letzten Sessionswoche geht es nun um die Bereinigung verschiedener Detailfragen. Offen bleibt auch nach der Behandlung des Ständerats vom Montag, ob die ungedeckten Fixkosten in die Evaluation der Härtefälle mit einbezogen werden sollen, wie dies der Nationalrat vorschlug. Der Ständerat hält jedoch weiterhin an seiner Position fest und will die Fixkosten nicht berücksichtigen.

(agl

veröffentlicht: 14. Dezember 2020 17:41
aktualisiert: 14. Dezember 2020 17:47
Quelle: CH Media

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