Schweiz

Noch keine A-fonds-perdu-Beiträge: Spielregeln für die Sportkredite sind bekannt

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Noch keine A-fonds-perdu-Beiträge: Spielregeln für die Sportkredite sind bekannt

04.11.2020, 16:38 Uhr
· Online seit 04.11.2020, 16:34 Uhr
Sportvereine sollen bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwands als zinsloses Darlehen aufnehmen können, um den Spielbetrieb zu sichern. A-fonds-perdu-Beiträge gibt es noch nicht, der Bund lässt sie jedoch prüfen.
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Den Sportclubs droht derzeit die Puste auszugehen. Ohne Zuschauer fehlen zahlreichen professionellen und semiprofessionellen Mannschaften wichtige Einnahmen. Damit die Clubs nicht aufgrund fehlender Liquidität Konkurs gehen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch weitere Massnahmen beschlossen, die auf dem in der Herbstsession verabschiedeten Covid-19-Gesetz gründen. Damals wurde unter anderem die Solidarhaftung unter den Clubs für unbezahlte Kredite gestrichen.

Für die Proficlubs stellt der Bundesrat nun 350 Millionen Franken an zinslosen Krediten zur Verfügung. Jeweils 175 Millionen entfallen dabei auf Eishockey und Fussball. «Diese Darlehen dienen ausschliesslich dazu, die Teilnahme der Klubs am Spielbetrieb sicherzustellen», heisst es in der Mitteilung. In den Genuss solcher Kredite sollen auch Vereine aus semiprofessionelle Mannschaftssportarten kommen. Dies sind Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball sowie Fussball und Eishockey der Frauen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass der Klub in der jeweils höchsten Liga spielt.

Besserverdiener müssten Lohneinbussen hinnehmen

Der Bundesrat hat dabei auch die Spielregeln für die Kredite ausgearbeitet. Gesamthaft können die Profimannschaften Kredite in der Höhe von bis zu 25 Prozent ihres Betriebsaufwands der Saison 2018/2019 beantragen. Zusätzlich müssen sie dafür Sicherheiten in der Höhe von 25 Prozent des Darlehens leisten. Konkretes Rechenbeispiel: Ein Fussballclub hatte in der Saison 18/19 einen Gesamtaufwand von 80 Millionen Franken. So kann er maximal einen Kredit in der Höhe von 20 Millionen Franken aufnehmen, muss aber 5 Millionen Franken als Sicherheit hinterlegen können.

Konkretisiert wurden auch die möglichen Lohneinbussen, wenn die Kredite nicht innert drei Jahren zurückgezahlt werden können. Schafft dies ein Verein nicht, so muss er die Löhne um «maximal einen Fünftel kürzen». Allerdings betrifft dies nur Löhne, die oberhalb des derzeitigen Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung liegen. Derzeit sind dies 148'000 Franken. Konkret müssten also vor allem Besserverdiener in den Mannschaften Lohneinbussen hinnehmen.

Der Breitensport erhält à-fonds-perdu-Beiträge

Mit diesen Massnahmen kommt der Bundesrat den Sportclubs zwar einen Schritt entgegen, aber den Ruf nach A-fonds-perdu-Beiträge hat er nicht erhört. Oder noch nicht. Bis Mitte November soll dem Bundesrat «ein Aussprachepapier zu den Eckwerten einer Unterstützung für den professionellen und semiprofessionellen Sport» unterbreiten werden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Sport (Baspo). «Dabei soll unter anderem die Gewährung von A-fonds-perdu-Beiträgen geprüft werden.» Dies, «weil auch in den nächsten Monaten nur mit wenig oder keinen Zuschauern durchgeführt werden können.»

Solche à-fonds-perdu-Beiträge gibt es dafür schon für den Breitensport. Hier hat der Bundesrat am Mittwoch 150 Millionen Franken (50 Millionen für das laufenden Jahr, 100 Millionen für 2021) gesprochen.

(mg)

veröffentlicht: 4. November 2020 16:34
aktualisiert: 4. November 2020 16:38
Quelle: CH Media

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