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Nun zieht auch Bern nach: Die Universität führt eine allgemeine Maskenpflicht ein

09.10.2020, 18:33 Uhr
· Online seit 09.10.2020, 18:12 Uhr
Die Universität Bern führt freiwillig eine allgemeine Maskentragpflicht ein. Studierende müssen ab Montag also auch in Lehrveranstaltungen Gesichtsmasken tragen. Ganz so weit gehen andere Unis noch nicht.
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Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am Mittwoch eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen ab Montag beschlossen. Davon explizit ausgenommen sind Innenräume von Hochschulen. Dennoch führt die Universität Bern nun ebenfalls am kommendem Montag eine allgemeine Maskenpflicht ein.

«Die Zahlen der Coronavirus-Infektionen steigen und der Schutz der Gesundheit aller Personen hat an der Universität Bern oberste Priorität», heisst es dazu als Begründung in einer Mitteilung der Universität. Man habe deshalb entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht einzuführen.

Noch nicht an allen Universitäten allgemeine Maskenpflicht

An den Universitäten Basel und Luzern gibt es bereits eine allgemeine Maskentragpflicht. An der Universität Zürich müssen Studierende in Korridoren, Toilettenanlagen und auf dem Weg von A nach B eine Maske tragen, wie es im entsprechenden Reglement heisst. Die Maske muss also vom Betreten eines Gebäudes bis zum Erreichen eines festen Platzes getragen werden. Sobald dieser eingenommen wurde, darf die Maske jedoch wieder abgelegt werden.

Auch die Universität St. Gallen (HSG) hat erst auf sogenannten «Verkehrsflächen», also in allen frei zugänglichen Bereichen der HSG, eine Maskenpflicht. Und: Die Gesichtsmaske kann auch hier abgenommen werden, wenn man seinen festen Platz erreicht hat. Auf Anfrage von CH Media wollen alle drei angefragten Universitäten ihre Vorgaben derzeit nicht verschärfen.

Dozieren ist noch ohne Maske möglich

Studierende müssen nun also ab kommendem Montag auch in allen Gebäuden der Universität Bern, sowohl während der Lehrveranstaltungen als auch bei Bewegungen im Gebäude, eine Maske tragen. Dozierende können Lehrveranstaltungen allerdings auch künftig ohne Maske abhalten, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu den Studierenden eingehalten werden kann, so die Mitteilung. Mitarbeitende müssen die Maske am stationären Arbeitsplatz nicht tragen, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden kann.

«Die epidemiologische Situation entwickelt sich im Moment ungünstig und es naht die kalte Jahreszeit, die effizientes Lüften in unseren Räumlichkeiten schwierig macht,» wird Rektor Christian Leumann in der Mitteliung zur Ausdehnung der Maskenpflicht zitiert. Alle Lehrveranstaltungen an der Universität Bern sollen jedoch weiterhin wie geplant stattfinden.

(sre)

veröffentlicht: 9. Oktober 2020 18:12
aktualisiert: 9. Oktober 2020 18:33
Quelle: CH Media

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