Raiffeisen-Prozess

Pierin Vincenz: Einer der grössten Wirtschafts-Prozesse der Schweiz

25.01.2022, 20:09 Uhr
· Online seit 25.01.2022, 10:07 Uhr
Im Theatersaal des Zürcher Volkshauses ist der Prozess rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz am Dienstagvormittag gestartet. Mehrere Anwälte haben eine Verschiebung des ganzen Prozesses gefordert. Jetzt hat das Gericht entschieden: Der Prozess wird nicht vertagt.

Quelle: TeleM1

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Einer der Mitbeschuldigten nimmt an den ersten Verhandlungstagen coronabedingt nicht teil. Seine Befragung hat das Gericht auf den 9. Februar angesetzt.

Damit müssten erste Plädoyers gehalten werden, bevor sich der letzte Beschuldigte zu Wort gemeldet habe, kritisierte Vincenz' Anwalt. Der Prozess müsse deshalb verschoben werden.

Sistieren, zurückweisen, einstellen

Der Verteidiger von Beat Stocker stellte sich hinter diesen Antrag. Ohne Verschiebung drohe eine «Verzettelung der Hauptverhandlung». Er beantragte zudem, dass die Anklage zur Überarbeitung an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt werden soll. Diverse Vorwürfe seien verjährt, in anderen fehlten Strafanträge.

Im Rahmen der Vorfragen versuchten auch weitere Verteidiger, die Hauptverhandlung vor ihrer eigentlichen Durchführung zu stoppen – oder zumindest hinauszuzögern. So forderte etwa der Verteidiger eines Mitbeschuldigten, dass das Verfahren zu sistieren sei und die Staatsanwaltschaft das Vorverfahren wiedereröffnen müsse.

Denn gegen die schweren Vorwürfe könne sich sein Mandant, der in der Westschweiz lebt, nicht persönlich verteidigen. Es sei kein faires Verfahren möglich – weder die Anklageschrift noch die wesentlichen Akten seien auf Französisch übersetzt worden. Laut Verteidiger ist eine diesbezügliche Beschwerde beim Bundesgericht noch hängig.

Ein weiterer Verteidiger stellte den Antrag, dass zumindest das Verfahren gegen seinen Mandanten ganz eingestellt werden soll. Der 68-Jährige sei wegen einer neurologischen Erkrankung nicht mehr verhandlungsfähig. Die Krankheit sei weder heilbar noch in ihrem Verlauf wesentlich beeinflussbar.

Quelle: CH Media Video Unit

Staatsanwalt will vorwärts machen

Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Verschiebung der Verhandlung aus. Dies sei nicht notwendig. So habe sich etwa der abwesende Mitbeschuldigte bereits im Rahmen der Untersuchung zu den Vorwürfen geäussert. Und die Verfahrensrechte des französischsprechenden Beschuldigte seien gewahrt worden; dessen Übersetzungsanträge seien zweimal vom Zürcher Obergericht abgelehnt worden.

Das Bezirksgericht Zürich hat vorerst alle Vorfragen der Parteien gesammelt. Nun wird es über die verschiedenen offenen Punkte – inklusive der beantragten Verschiebung – entscheiden. Nach kurzer Verzögerung gibt der Richter seinen Entscheid bekannt. Der Prozess wird nicht vertagt. Damit wurden die Anträge der Anwälte von Pierin Vincenz, Beat Stocker und Stéphane Barbier-Mueller abgelehnt.

Damit geht das Gericht in die eigentliche Verhandlung mit der Befragung der anwesenden Beschuldigten und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Privatkläger und der Verteidigerteams einsteigen.

«Bar und Clubbesuche waren geschäftsmässig begründet»

Der frühere Raiffeisenschef muss nun Fragen zu seiner Person und zu seinem Einkommen beantworten. Ausserdem bestätigt Vincenz den Vorwurf, seinem Mitangeklagten Beat Stocker 6 Millionen Franken zu schulden. Zudem verteidigt er seine Bar- und Clubbesuche. Alle seien demnach geschäftsmässig begründet gewesen. Vincenz behauptet, er habe darüber konkret mit dem damaligen Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm gesprochen. In Bezug auf die vielen luxuriösen Reisen und Hotelbesuche verteidigt sich Vincenz, er habe die Beziehungen mit Bankern pflegen müssen. Dafür seien eben diese Reisen notwendig gewesen.

Darüber hinaus wurde Vincenz zu einem Tinder-Date befragt, wo er eine Online-Bekanntschaft auf Kosten von Raiffeisen für 700 Franken eingeladen hat. Bei der Befragung der Staatsanwaltschaft hatte er angegeben, er habe die Frau, die im Immobilienbereich tätig war, für Raiffeisen rekrutieren wollen. Vor Gericht bestätigte er diese Erklärung. Alles in allem gibt er geduldig und detailliert Auskunft.

Der letzte Punkt bei der heutigen Befragung betrifft den Kauf des Stadions des FC Thun durch Raiffeisen. Die Anklage behauptet, dass Vincenz eine Provision erhalten hätte, falls der Verkauf stattgefunden hätte, Vincenz hingegen bestreitet das. Vincenz fühle sich unschuldig. Er habe nicht das Gefühl, etwas kriminelles unternommen zu haben.

Vier zusätzliche Verhandlungstage

Es steht bereits fest, dass der «Monsterprozess» mehr Zeit benötigen wird als angenommen. Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen in dieser Woche hat das Gericht die Parteien inzwischen an vier weiteren Terminen im März vorgeladen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ex-Raiffeisenboss Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vor.

Sie sollen unrechtmässige Gewinne in Höhe von 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Dies einerseits durch Firmendeals, an denen sie sich gemäss Staatsanwaltschaft verdeckt beteiligt hatten. Andererseits sollen sie private Auslagen – unter anderem Besuche in Stripclubs – auf Geschäftsspesen genommen haben.

Fünf Mitbeschuldigte sollen dazu in gewissen Punkten Beihilfe geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für Vincenz und Stocker Freiheitsstrafen in Höhe von sechs Jahren.

(red.)

veröffentlicht: 25. Januar 2022 10:07
aktualisiert: 25. Januar 2022 20:09
Quelle: sda/Tele M1

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