Polizisten sollen ab 2021 in Einzelfällen Bodycams einsetzen
(rwa) Ziel sei es, strafbare Handlungen besser zu dokumentieren und damit zur Verfolgung von Straftaten beizutragen, schreibt der Regierungsrat des Kantons Bern in einer Mitteilung vom Freitag. Für den Einsatz von Bodycams ist bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden. Die Kamera darf im Einzelfall eingeschaltet werden, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht, zu befürchten ist, oder bereits begangen wurde. Bei solchen Einsätzen soll die Polizei Erfahrungen mit den Körperkameras sammeln können
Nach dem Willen des Regierungsrates sollen diese Erkenntnisse einfliessen, falls später eine allfällige Ausweitung des Einsatzes von Körperkameras geprüft wird. Eine flächendeckende Einführung erachtet der Regierungsrat heute jedoch nicht als angezeigt. Es seien Fragen offen und auch bestehe kein dringender Handlungsbedarf, argumentiert er.
Die kleinen Kameras sind nicht unumstritten. In der Vergangenheit kritisch äusserste sich etwa der Verband Schweizerischer Polizeibeamter. Es sei nicht erwiesen, dass Bodycams tatsächlich zu weniger Gewalt gegen Polizeibeamten führe, argumentierte er. Grund für die Skepsis ist auch eine Studie der Universität Cambridge. Demnach werden Beamte mit Bodycams 15 Prozent häufiger angegriffen als jene ohne.