Strassenverkehr

Raser sollen mindestens ein Jahr ins Gefängnis gehen

· Online seit 28.11.2022, 19:11 Uhr
Raserinnen und Raser sollen grundsätzlich weiterhin mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe absitzen müssen. Nach dem Nationalrat ist am Montag auch der Ständerat zurückgerudert, um dem drohenden Referendum den Wind aus den Segeln zu nehmen.
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Der Ständerat will Ausnahmen jedoch ermöglichen. So soll die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Entsprechend soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren um bis zu einem Jahr auf zwölf Monate gesenkt werden können.

Die kleine Kammer hat den entsprechenden Anpassungen bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt und einen erneuten Rückkommensantrag von Beat Rieder (Mitte/VS) abgelehnt. Der Ständerat folgte damit den Kompromissanträgen seiner vorberatenden Kommission. Diese erhofft sich von den neuen Formulierungen mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung des Raserartikels.

Achtenswerte Gründe oder Unbescholtenheit

In der Herbstsession hatte bereits der Nationalrat die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser wieder rückgängig gemacht. Nur wenn das Tempo aus achtenswerten Gründen überschritten wird, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr aussprechen können.

Ursprünglich wollten beide Räte den Richtern mehr Spielraum bei Raserdelikten geben und deshalb die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr abschaffen. Die Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross bewog die beiden Kammern indes zu einer Kehrtwende. Allerdings soll es Strafmilderungsgründe geben, wie Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG) sagte, zum Beispiel bei einer zu rasanten Fahrt in einen Spitalnotfall.

Roadcross sicherte Verzicht zu

Mit dem vom Ständerat gutgeheissenen Kompromissantrag seiner Kommission ist die Referendumsdrohung von Roadcross wohl vom Tisch. Diese hat den Verzicht zugesichert, falls der Kompromiss zustande kommt, wie Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga im Ständerat sagte. Vorsätzliche Raser könnten aber weiterhin mit der nötigen Härte bestraft werden und müssten ins Gefängnis.

Die Vorlage geht nun noch einmal zurück in den Nationalrat, weil der Ständerat die entsprechenden Artikel im Gesetz nach Anhörung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) noch umformuliert hat, um mehr Klarheit bei deren Auslegung zu schaffen.

Bundesrat verfolgt drei Absichten

Die Chancen auf eine Annahme des Kompromisses stehen auch in der grossen Kammer gut, da sonst auch alle anderen Ziele der Gesetzesrevision dahinfallen würden.

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. So werden etwa Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien von gesetzlichen Höchstlängen und Höchstgewichten abweichen dürfen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten.

(sda/bza)

veröffentlicht: 28. November 2022 19:11
aktualisiert: 28. November 2022 19:11
Quelle: Today-Zentralredaktion

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