Gesetzesanpassung

Raserdelikte: Wann wird mein Auto beschlagnahmt?

· Online seit 04.03.2024, 05:21 Uhr
Neu dürfen österreichische Behörden bei Raserdelikten neben dem Führerausweis auch das Fahrzeug beschlagnahmen. In der Schweiz hingegen gehen Raser ins Gefängnis. Aber ab wann ist man ein Raser und wann läuft man sonst noch Gefahr, das Fahrzeug zu verlieren?
Linda Hans
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Mit 70 km/h durch die Tempo-30-Zone oder mit 210 km/h über die Autobahn brettern: Solche Delikte werden gerade in der Schweiz stark geahndet. Nun passt auch Österreich seine Gesetze an, Deutschland hingegen ahndet Geschwindigkeitsüberschreitungen weiterhin eher milde im europäischen Vergleich.

Österreich wird strenger

Seit dem 1. März 2024 können in Österreich bei Raserdelikten Fahrzeuge beschlagnahmt und versteigert werden. Als Raser gelten Personen, welche die Geschwindigkeitslimite um mehr als 80 km/h innerorts und über 90 km/h ausserorts überschreiten.

Bei Wiederholungstätern oder Teilnehmern von illegalen Autorennen können Fahrzeuge bereits bei einer Tempoüberschreitung von 60 km/h im Ort oder 70 km/h ausserorts eingezogen werden.

Eine Einschränkung gibt es jedoch: Das Fahrzeug kann nur beschlagnahmt und versteigert werden, wenn der Fahrer auch Inhaber des Fahrzeuges ist. Andernfalls dürfen Fahrzeuge nur für maximal 14 Tage vorläufig eingezogen werden.

Schweiz greift hart durch

Auf Schweizer Strassen gilt man gemäss Schweizer Strassenverkehrsgesetz (Art. 90 Abs. 3) als Raserin oder als Raser, wenn man vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht. Gestraft werden beispielsweise unbewilligte Rennen, gefährliche Überholmanöver, Driften oder krasse Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit.

Im Gesetz als «besonders krasse Missachtung» der Höchstgeschwindigkeit gelten Überschreitungen von mindestens 40 km/h in der 30er-Zone, mindestens 50 km/h bei Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, über 60 km/h ausserorts bei 80 km/h Höchstgeschwindigkeit und zuletzt mindestens 80 km/h auf Strecken, deren Höchsttempo bei über 80 km/h liegt.

Da Rasen in der Schweiz als Verbrechen geahndet wird, drohen harte Strafen. Das bedeutet, dass es bei einem Raserdelikt in jedem Fall zu einer Freiheitsstrafe und einem Fahrausweisentzug kommt. Grundsätzlich verhängen Schweizer Behörden in solchen Fällen Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren, bedingte Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sind möglich.

Den Führerausweis verliert man für mindestens ein Jahr. Um ihn wieder zu erhalten, benötigt man ein verkehrspsychologisches Gutachten. Als Wiederholungstäter muss man den Ausweis für mindestens zehn Jahre abgeben.

Vergangenes Jahr wurde das Strassenverkehrsgesetz der Schweiz jedoch geändert. Seither haben Gerichte mehr Ermessensspielraum bei Raserdelikten, da die Umstände des Einzelfalls mehr berücksichtigt werden.

Das milde Deutschland

In Deutschland ist die Situation etwas anders. Den Begriff Raser gibt es so gesetzlich eigentlich nicht. Laut dem Bussgeldkatalog gibt es keine Freiheitsstrafe für Geschwindigkeitsverstösse, auch die Autos können nicht eingezogen werden. Es gibt aber Bussgelder und Ausweisentzug – und Punkte in Flensburg.

Den Ausweis ist man in Deutschland ab einer Tempoüberschreitung von 31 km/h innerorts beziehungsweise 41 km/h ausserorts los. Diese Entzüge dauern aber nur ein bis drei Monate, je nach Höhe der Überschreitung.

Gesetzlich klar geregelt sind hingegen Teilnahmen an illegalen Autorennen. Teilnehmenden dieser Rennen droht der Fahrzeugentzug zur Beweismittelsicherung. Wenn es zu einem Urteil kommt, entscheidet das Gericht, ob das Fahrzeug dauerhaft eingezogen und versteigert wird oder nicht. Dabei spielen die Eigentumsverhältnisse keine Rolle.

Durch ein Abkommen der Schweiz und Deutschland, welches dieses Jahr in Kraft getreten ist, können nun auch Bussen aus Deutschland von Schweizer Behörden geahndet werden und umgekehrt. Solche Abkommen hat die Schweiz bereits seit längerem mit Frankreich, Österreich und Liechtenstein.

Auch in anderen Ländern ist das Auto weg

Beschlagnahmungen von Autos sind auch aus anderen Gründen möglich. Laut ADAC werden Verkehrsteilnehmern in Italien Fahrzeuge beispielsweise entzogen und versteigert, wenn sie über 1.5 Promille haben oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenken. Auch hier gilt aber, dass es nur beschlagnahmt wird, wenn die fahrende Person auch Eigentümer ist. Ansonsten wird es beschlagnahmt und dem Halter beziehungsweise der Mietwagenfirma zurückgegeben. Zusätzlich wird auch der Führerausweis entzogen, es kommen Geldstrafen hinzu und in Extremfällen droht sogar Haft.

In Dänemark wird einem das Auto entzogen, wenn man sogenannte «Vanvidsbilsme» – also «wahnsinniges Fahren» – begeht. Darunter fallen Raserdelikte, wie doppelt so schnell fahren wie erlaubt oder unabhängig vom Tempolimit mehr als 220 km/h zu schnell. Auch Blutalkohol von 2 Promille oder schwere Unfälle mit Personenschaden unter Drogen- oder Alkoholeinfluss führen zum Verlust des Autos, unabhängig von den Besitzverhältnissen.

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veröffentlicht: 4. März 2024 05:21
aktualisiert: 4. März 2024 05:21
Quelle: FM1Today

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