Präzisierung gefordert

«Recht auf gewaltfreie Erziehung»: Parlament begrüsst gesetzliche Verankerung

23.11.2023, 10:30 Uhr
· Online seit 23.11.2023, 10:22 Uhr
Die ausdrückliche Verankerung des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung soll im Zivilgesetzbuch verankert werden. Das begrüsste das Parlament. Gewünscht wird die ausdrückliche Erwähnung psychischer Gewalt.
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Der Bundesrat arbeitete den Entwurf nach einer Motion aus dem Parlament aus. Der Vorlage weist die Eltern an, ihre Kinder «ohne Anwendung von Körperstrafen oder anderen Formen erniedrigender Gewalt» zu erziehen. Die Mitte, die Grünen, die Grünliberalen und die FDP unterstützen die Verankerung eines solchen Grundsatzes im Gesetz. Diese Massnahme schaffe Klarheit und sende ein starkes Signal an die Bevölkerung, mit dem Ziel, eine Änderung des Erziehungsverhaltens zu bewirken, schreibt die Mitte.

Die FDP begrüsst zudem, dass der Text die Pflichten der Eltern klärt, ohne jedoch massiv in ihre Erziehungsautonomie einzugreifen. Für die SVP ist der Entwurf, da er nur «Leitbildcharakter» habe, nicht notwendig. Allein aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz auf internationaler Ebene mehrfach ermahnt worden sei, eine explizite gesetzliche Grundlage zu schaffen, genüge nicht, um dem Entwurf mit seinem «programmatischen Charakter» zuzustimmen, stellt die SVP fest.

Psychische Gewalt explizit erwähnen

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) und der Verein Erziehung ohne Gewalt begrüssen zwar die Verankerung einer gewaltfreien Erziehung im Gesetz. Sie plädieren aber für eine Formulierung in Form eines Kinderrechts wie «Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung».

Mit einer solchen Formulierung seien alle an der Kindererziehung beteiligten Personen vom Gewaltverbot betroffen. Dieser Punkt müsse präzisiert werden, argumentiert der Verein.

Die Grünliberalen begrüssen, dass mit der Formulierung «andere Formen von entwürdigender Gewalt» auch die psychische Gewalt berücksichtigt werden kann. Für den Schweizer Kinderschutz sollten diese Gewaltarten in der Botschaft detailliert aufgeführt werden. Auch die SODK wünscht, dass die psychische Gewalt als die am weitesten verbreitete Gewaltform explizit erwähnt wird.

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Bedeutung der Prävention

Der Entwurf des Bundesrates will auch die Prävention stärken. Das wird in der Vernehmlassung ebenfalls weitgehend begrüsst. Hilfs- und Beratungsangebote, die sich an Eltern und Kinder richten, sollen ausgebaut werden.

Die SODK und der Kinderschutz wiesen darauf hin, dass sich die Prävention von Gewalt in der Erziehung nicht auf den Zugang zu Beratungsstellen beschränken darf. Andere Formen der Unterstützung, zum Beispiel Elternbildungskurse oder Angebote, die Eltern entlasteten, seien sehr hilfreich und müssten sich im Entwurf widerspiegeln.

(sda/ade)

veröffentlicht: 23. November 2023 10:22
aktualisiert: 23. November 2023 10:30
Quelle: BärnToday

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