Regierung lehnt Verhüllungsverbot ab
Jene Personen, die sich im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen Orten durch die Verhüllung des Gesichts unkenntlich machen, sollen gebüsst werden, wenn es nach dem Kantonsrat geht. Dieser will das mit dem dritten Nachtrag zum kantonalen Übertretungsstrafgesetz erreichen.
Einzelne Situationen beurteilen
Der Kantonsrat ist der Meinung, dass verhüllte Personen die öffentliche Sicherheit oder den religiösen sowie gesellschaftlichen Frieden gefährden.
Für den Kantonsrat gehöre es zum westlichen Kulturverständnis, das Gesicht zu zeigen, schreibt die Regierung.
«Ob die Gesichtsverhüllung eine solche Bedrohung oder Gefährdung darstellt, ist dabei, unabhängig vom Motiv der Verhüllung, im Einzelfall aufgrund der konkreten Situation zu beurteilen», so die Regierung weiter.
Kompromissvorschlag abgelehnt
Der Kantonsrat will mit einem präventiven Verbot das Vertrauen für ein sicheres Zusammenleben schaffen, weil gegenüber verhüllten Personen ein grosses Unbehagen bestehe.
Die Regierung teilt mit, dass sie die Absichten des Parlaments grundsätzlich mitträgt, denn für ein friedliches und vertrauensvolles gesellschaftliches Miteinander gehöre es nach dem hiesigen Kulturverständnis dazu, das Gesicht des Gegenübers zu sehen.
Der Regierung jedoch geht das Verhüllungsverbot - so wie vom Kantonsrat vorgeschlagen - zu weit.
Sie hätte sich vorstellen können, dass im Umgang mit Behörden und Ämtern ein Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft treten könnte und hat dies so vorgeschlagen.
«Der Kantonsrat jedoch wollte weiter gehen. Für ihn wog das Argument stärker, dass es zum hiesigen Kultur- und Werteverständnis gehört, sich unverhüllt in die Augen blicken zu können und hat deshalb ein Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum erlassen», schreibt die Regierung.
Keine Gefahr für die Sicherheit
Die Regierung ist der Meinung, dass ein solches Gesichsverhüllungsverbot weder verhältnismässig, noch eines freiheitlichen Rechtsstaates würdig sei.
Sie sieht in der Verhüllung des Gesichts durch Einzelpersonen ausserhalb grosser Menschenmengen nicht pauschal eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Für die Regierung besteht kein öffentliches Interesse an einem solchen Verbot - weder aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen, noch aus integrationspolitischen Gründen.
Staat hat sich nicht einzumischen
Allein durch die Verhüllung des Gesichts werde kein konkretes Rechtsgut unmittelbar bedroht oder gefährdet.
«Gerade religiös motivierte Bekleidungen, die in allen Religionen vorkommen, beruhen auf persönlichen Entscheiden, in die sich der Staat nicht einzumischen hat, solange die Grenzen der Rechtsordnung nicht überschritten werden», argumentiert die Regierung.